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Beitrag: KUR - Kunst und Recht | Journal: Art-Napping in der aktuellen Rechtsprechung

von - kur-journal.de (31.10.2006)


Beitrag: KUR - Kunst und Recht | Journal: Art-Napping in der aktuellen Rechtsprechung

Tim Kistenmacher

Am 28. Juli 1994 werden in den Abendstunden in der Frankfurter Kunsthalle Schirn drei weltberühmte Gemälde geraubt, Prunkstücke der Ausstellung Goethe und die Kunst: Schatten und Dunkelheit sowie Licht und Farbe des britischen Malers William Turner, Leihgaben der Londoner Tate Gallery, und Nebelschwaden des Romantikers Caspar David Friedrich aus dem Besitz der Hamburger Kunsthalle. Die drei Werke sind mit ungefähr 38 Mio. EUR versichert, doch der Verlust lässt sich nicht mit Geld aufwiegen. Die Frankfurter Ermittlungsbehörden stehen daher unter großem Erfolgszwang. Zwei der Kunsträuber werden schnell ermittelt und gefasst, die Hintermänner aber bleiben im Dunkeln. Sie werden im Umfeld einer als "Yugo-Mafia" bezeichneten kriminellen Vereinigung vermutet. Sowohl das Bundeskriminalamt als auch Scotland Yard versuchen in den darauf folgenden drei Jahren erfolglos, die Rückführung der Gemälde zu erreichen. Die Werke bleiben unauffindbar.

Erst nachdem die Tate Gallery Handlungsfreiheit durch den Rückkauf des Eigentums an den Turner-Gemälden von einer Londoner Versicherung erhalten hat, kommt wieder Bewegung in die stagnierenden Verhandlungen. Der Direktor der Tate Gallery lässt sich den Versuch des heimlichen Rückkaufs von seinem Verwaltungsrat und dem High Court Ihrer Majestät genehmigen. Die Begründung hierfür lautete: Die beiden Turner-Spätwerke hätten einen so unschätzbaren Wert für das Kulturerbe des Vereinigten Königreichs, dass auch unkonventionelle Methoden der Wiederbeschaffung gerechtfertigt seien. Scotland Yard soll das streng geheime Geschäft überwachen. Zu diesem Zeitpunkt gibt es keine Erkenntnisse zum Verbleib der Nebelschwaden, alles konzentriert sich auf die Turner-Gemälde, die wertmäßig den Hauptanteil der Versicherungsleistung ausmachen.
Auf Empfehlung eines Scotland Yard-Beamten übernimmt Ende 1998/Anfang 1999 der Frankfurter Strafverteidiger Edgar Liebrucks, zu dessen Mandanten auch Führungskräfte der "Unterwelt" zählen, die Rolle eines Mittelsmanns zur Wiederbeschaffung der Londoner Bilder. Die Kanzlei von Edgar Liebrucks war bereits im Strafprozess gegen die zwei gefassten Kunsträuber beteiligt. Um sich nicht des Risikos der Hehlerei auszusetzen, vereinbart er mit der Frankfurter Staatsanwaltschaft, dass während seiner Verhandlungen zur Wiederbeschaffung keine weiteren polizeilichen Ermittlungen stattfinden und ihm ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht zugestanden wird. Nachdem diese Zusagen vorliegen, gelingt es Edgar Liebrucks in konspirativen Treffen und unter abenteuerlichen Umständen sowie durch Zahlung von Lösegeld, im Juli 2000 Schatten und Dunkelheit und im Dezember 2002 Licht und Farbe in hervorragendem konservatorischen Zustand an die Tate London zurückzugeben. Von den Nebelschwaden ist bis dahin keine Rede.
Dies änderte sich am 6. Januar 2003, als sich ein anonymer Anrufer mit der Hamburger Kunsthalle (in Person des Autors) in Verbindung setzt und ihr seine Dienste zur Wiederbeschaffung anbietet.
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