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Erhaltung des immateriellen Kulturerbes

von chk (12.12.2012)
vorher Abb. Erhaltung des immateriellen Kulturerbes

Das Bundeskabinett hat den Beitritt Deutschlands zum UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beschlossen. Diese Konvention wurde im Jahr 2003 von der UNESCO verabschiedet und ist seit April 2006 in Kraft. Bisher haben 148 Staaten das Übereinkommen ratifiziert.
Das immaterielles Kulturerbe bezieht sich auf Ausdrucksformen wie Tanz und Theater, mündlich überlieferten Traditionen, gesellschaftlichen Bräuchen, Ritualen und Festen oder auch künstlerischen und handwerklichen Fähigkeiten. Diese gelebten Kulturformen zu erhalten, ist wichtiges Ziel des Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes. Auf der Liste finden sich u.a. die französische Küche, der argentinischer Tango, chinesische Akupunktur, kolumbianische Marimba-Musik. Neu hinzugekommen sind in diesem Jahr 33 Kulturpraktiken wie zum Beispiel die Horezu-Keramik in Rumänien, die Prozession der "Tanzenden Teufel" an Fronleichnam in Venezuela oder das Kirschfest von Sefrou in Marokko.

Um ein bundesweites Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes in Deutschland zu erstellen, ist die Berufung eines unabhängigen Expertenkomitees vorgesehen.

Weitere Informationen unter: unesco.de

chk

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