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17:30 Uhr: mit Viola Bendzko, Ute Faber, Claudia Hartwig und Jürgen Kellig im Rahmen der Ausstellung "ÄTZEN - KRATZEN - STECHEN. Druckkunst im Dialog 2024". Kommunale Galerie Berlin | Hohenzollerndamm 176 | 10713 Berlin

Ausschreibung: City Tax 2018

von chk (09.06.2017)
vorher Abb. Ausschreibung: City Tax 2018


Bis 20. Juni können sich Akteure und Träger um Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aller Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert werden, bewerben.

In der Ausschreibung heißt es:
Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aller Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert werden.

Mit den Mitteln sollen überwiegend Akteure und Träger der Freien Szene (ca. 2/3), aber auch Institutionen (ca. 1/3) gefördert werden.

Ziel ist es, künstlerische und kulturelle Projekte zu ermöglichen, die dem Selbstverständnis Berlins als weltoffene, kreative und geschichtsbewusste Metropole entsprechen.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Berlin ansässig sind und professionell künstlerisch bzw. kuratorisch arbeiten.

Gefördert werden Projekte und Programme, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können.

Mit ca. 2/3 der zur Verfügung stehenden Mittel (Freie Szene):
• Reihen, Serien (Abfolge von min. 3 Ausgaben) oder ähnliches (Festivals, die in Berlin entwickelt und sichtbar werden und Berliner Künstlerinnen und Künstler beteiligen)
• Besondere Programmschwerpunkte
• Koproduktionen (künstler. und finanz. Beteiligung der Projektpartner)

Mit ca. 1/3 der zur Verfügung stehenden Mittel (Institutionen):
• Insbesondere Kooperationsprojekte, bei denen Institutionen mit in Berlin tätigen künstlerischen Akteuren der Freien Szene zusammenarbeiten
• Projekte und Veranstaltungen von Institutionen, die dem Ziel der Förderung in besonderer Weise entsprechen

Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Frühester Projektbeginn ist der 1. Januar 2018.
Hinweis: Projekte oder Projektteile, die im Jahr 2019 stattfinden, sind nicht antragsberechtigt.
Die genauen Ausschreibungsbedingungen und Bewerbungsvoraussetzungen können dem Informationsblatt entnommen werden: Informationsblatt

Über die Zahl der zu fördernden Projekte sowie über die Bemessung der Förderungsmittel berät eine unabhängige, interdisziplinär besetzte Jury. Die Jury besteht aus 14 Personen, von denen 7 an den Sitzungen teilnehmen.
Anträge sowie alle Anlagen sind elektronisch einzureichen. Eine zusätzliche postalische Zusendung von Bewerbungsunterlagen ist nicht möglich.

Bewerbungsschluss ist der 20. Juni 2017.

Link zum Online-Formular

Hinweis: Die Förderung für Projekte der Zeitgeschichte wird separat ausgeschrieben. Das Informationsblatt und der Online-Antrag sind auf der Website der Kulturverwaltung veröffentlicht.

chk

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Titel zum Thema City Tax:

Ausschreibung: City Tax 2018
Bis 20. Juni können sich Akteure und Träger um Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aller Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert werden, bewerben.

Wer profitiert im Kulturbereich von der CityTax?
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa hat die Ergebnisse des Auswahlverfahrens der Spartenoffenen Förderung 2017/2018 („City Tax“) bekannt gegeben.

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