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Projektförderung zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes im Jahr 2018

von chk (04.08.2017)
vorher Abb. Projektförderung zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes im Jahr 2018



Die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa hat – vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel - im Jahr 2018 wiederum Projektmittel für die Digitalisierung des Kulturerbes ausgeschrieben.

In der Ausschreibung heißt es:

Gefördert wird spartenübergreifend die Digitalisierung von Objekten aus Kulturerbeeinrichtungen (Archive, Bibliotheken, Museen, Gedenkstätten etc.) mit Sitz in Berlin.

Im Mittelpunkt des Förderprogramms steht der Zugang zu Informationen und Objekten des kulturellen Erbes von Berlin für die interessierte Öffentlichkeit – auch mit Blick auf deren Präsentation in der Deutschen Digitalen Bibliothek.

Ein Ziel des Förderprogramms ist die Sichtbarkeit und möglichst unbeschränkte Nachnutzbarkeit der erstellten Datensätze (Digitalisate und Metadaten) durch Dritte unter Verwendung von offenen Standards und Lizenzen.

Entsprechend Absatz 2 der „Förderrichtlinie der Senatsverwaltung für Kultur und Europa zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes des Landes Berlin (Stand 13.06.2017)“ sind im Wettbewerb 2018 kooperative Projektanträge (Verbundprojekte), die Objekte verschiedener Einrichtungen virtuell gemeinsam nutzbar und sichtbar machen, explizit erwünscht. Kooperationen können dabei zwei und mehr Kultureinrichtungen umfassen. Die maximale Fördersumme ist hiervon jedoch unberührt.

Bewerben können sich Kultureinrichtungen, die in Berlin Kulturgüter der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer Trägerschaft des Landes Berlin werden – unabhängig von ihrer Rechtsform – vorrangig berücksichtigt.

Die Begleitung des Ausschreibungsverfahrens und die fachliche Vorbereitung der Juryempfehlung erfolgt durch die Servicestelle Digitalisierung – digiS am Zuse-Institut Berlin (ZIB) im Auftrag der Senatsverwaltung für Kultur und Europa.

Eine unabhängige Jury gibt bis Ende des Jahres eine Empfehlung über die Vergabe der Projektmittel.

Der Link zur Ausschreibung in Form der Förderrichtlinie kann im Internet unter servicestelle-digitalisierung.de aufgerufen werden.

Die auf Einzelprojekte (auch im Verbund) entfallende Förderung kann maximal 100.000,00 € betragen. Die maximale Projektlaufzeit beträgt ein Jahr.

Rückfragen sind an die Servicestelle Digitalisierung: 030 - 84185 363 / -200 zu richten.

Bewerbungsschluss ist der 18.09.2017.

Wichtiger Hinweis: die online-Anträge müssen am 18.09.2017 bis spätestens 18.00 Uhr an die Servicestelle Digitalisierung – digiS am Zuse-Institut Berlin (ZIB)abgesandt sein.



chk

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Projektförderung zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes im Jahr 2018
Ausschreibung: Die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa hat – vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel - im Jahr 2018 wiederum Projektmittel für die Digitalisierung des Kulturerbes ausgeschrieben.

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