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Beitrag: KUR - Journal: Das Recht als Grundlage und Grenze künstlerischen Schaffens (Haimo Schack)

von - kur-journal.de (28.02.2007)


Beitrag: KUR - Journal: Das Recht als Grundlage und Grenze künstlerischen Schaffens (Haimo Schack)

Viele Künstler nehmen das Recht nur als Einengung und Behinderung wahr und übersehen dabei, dass das Recht ihre schöpferische Tätigkeit und die Vermarktung ihrer Leistungen auf vielfältige Weise fördert, etwa durch das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht und das Steuerrecht. Der vorliegende Beitrag behandelt diese rechtlichen Grundlagen künstlerischer Tätigkeit gleichgewichtig neben den Grenzen, die dem Künstler durch die Rechte Dritter gezogen sind.

I. Einleitung
Kunst entsteht nicht im rechtsfreien Raum. Die rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen können für die Schöpfung von Kunstwerken und deren Vermarktung mehr oder weniger günstig sein. Die Kunstfreiheit in Art. 5 III 1 GG allein garantiert noch keinen funktionierenden Kunstmarkt. Auch die wichtigen Steuerungsinstrumente des Urheber- und des Steuerrechts bleiben wirkungslos, solange die Werke des Künstlers nicht nachgefragt werden. Ein Künstler muss deshalb nicht nur sein Handwerk, sondern auch die Kunst beherrschen, auf einem übervollen Markt Aufmerksamkeit zu erregen. Hierbei können ihm das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht helfen.
Der Wettbewerb zwischen Künstlern und mehr noch das Wesen künstlerischen Schaffens, das Vorgefundenes mit einbezieht, verfremdet, neu kombiniert, führen dazu, dass der eine Künstler mehr nimmt als der andere ihm zuzugestehen bereit ist. Hier muss das Recht, auf Ausgleich bedacht, ebenso Grenzen setzen, wie gelegentlich zum Schutze Dritter und der Allgemeinheit. Der künstlerische Wille, Tabus zu brechen, kann nur in Grenzen toleriert werden. Das Recht kann künstlerischen Ausdrucksformen des menschlichen Geistes durchaus einen größeren Spielraum gewähren als gewöhnlichen Handlungsformen, doch kann die Kunst niemals grenzenlos sein. Das Schädigungspotenzial einer ars legibus soluta wäre zu groß, die Versagung jeglichen Rechtsschutzes für die Interessen Drittbetroffener nicht zu rechtfertigen.
Erfahrungsgemäß sehen die meisten Künstler das Recht leider nur als Einengung und Behinderung ihrer Tätigkeit und verkennen oder nehmen es als selbstverständlich hin, dass das Recht ihre Tätigkeit oft erst ermöglicht, unterstützt und ihr Arbeitsergebnis vor einer Aneignung durch Dritte schützt. Im Folgenden sollen diese beiden Aspekte des Rechts als Grundlage und Grenze künstlerischen Schaffens gleichgewichtig behandelt werden in der Hoffnung, Verständnis bei den Juristen für die Besonderheit der Kunst und bei den Künstlern für die Notwendigkeit des Rechts zu finden. ...

(Prof. Dr. Haimo Schack lehrt an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der KUR.)

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