14 Uhr: Kulturschaffende stärken. Int. Systeme zur Unterstützung u. beruflichen Entwicklung von Künstlerinnen im Rahmen der Polish Art Week. Polnisches Institut/Galerie | Burgstr. 27 | 10178 B
Nach dem neuen Verordnungsentwurf, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kürzlich veröffentlicht hat, wird der Abgabesatz für die Verwerter von künstlerischen Leistungen erneut auf 4,4 Prozent abgesenkt.
Seit 2005 hat sich der Abgabesatz für die Verwerter nun im vierten Jahr in Folge verringert und wird im Jahr 2009 nur noch bei 4,4 Prozent liegen.
Die Künstlersozialversicherung finanziert sich zur einen Hälfte aus den Beiträgen der Freiberufler, während die andere Hälfte von den "Verwertern" und durch einen Bundeszuschuss aufgebracht wird.
kuenstlersozialkasse.de
Titel zum Thema Künstlersozialabgabe:
Künstlersozialabgabe bleibt auch 2011 unter 4 Prozent
Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales bleibt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung der an freiberufliche Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte auch im nächsten Jahr bei 3,9 Prozent.
Abgabe zur Künstlersozialversicherung wird erneut gesenkt
Nach dem neuen Verordnungsentwurf, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kürzlich veröffentlicht hat, wird der Abgabesatz für die Verwerter (Verlage, Galeristen, usw.) von künstlerischen Leistungen erneut auf 4,4 Prozent abgesenkt.
Künstlersozialabgabe sinkt 2008 auf 4,9 Prozent
Unternehmen, die Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen sind wie bspw. Galerien oder Agenturen, dürften erfreut darüber sein, dass die Künstlersozialabgabe zum dritten Mal in Folge gesenkt wird.
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