Nach dem neuen Verordnungsentwurf, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kürzlich veröffentlicht hat, wird der Abgabesatz für die Verwerter von künstlerischen Leistungen erneut auf 4,4 Prozent abgesenkt.

Seit 2005 hat sich der Abgabesatz für die Verwerter nun im vierten Jahr in Folge verringert und wird im Jahr 2009 nur noch bei 4,4 Prozent liegen.

Die Künstlersozialversicherung finanziert sich zur einen Hälfte aus den Beiträgen der Freiberufler, während die andere Hälfte von den "Verwertern" und durch einen Bundeszuschuss aufgebracht wird.

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