Für eine aktuell kulturelle und künstlerische Einzelprojektförderung aus dem "Hauptstadtkulturfonds" für das Jahr 2009 können Anträge noch bis zum 1. Oktober 2008 gestellt werden. Für Einzelprojekte besteht die Möglichkeit einer Förderung, wenn sie für die Bundeshauptstadt Berlin bedeutsam sind, nationale und internationale Ausstrahlung haben und besonders innovativ sind.

Die Vergabe der Einzelprojektförderung erfolgt auf der Grundlage der Empfehlungen der "Jury für den Hauptstadtkulturfonds" durch den "Gemeinsamen Ausschuss für den Hauptstadtkulturfonds" unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Entscheidung zum Haushalt 2009 durch den Deutschen Bundestag und das Abgeordnetenhaus von Berlin.

AntragstellerInnen aus den Bereichen Theater und Tanz sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits mindestens einmal eine öffentliche Förderung erhalten haben.

weiter Infos sowie Antragsformulare: berlin.de