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12-Punkte-Papier zum Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter

von chk (10.12.2010)


12-Punkte-Papier zum Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter

"Bei künftigen Regelungen müssen die Interessen von Nutzern und Verwertern angemessen berücksichtigt werden", so Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann, der jetzt ein 12-Punkte-Papier von zum Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter vorgelegt hat.
Hier die zwölf Punkte und eine kurze Zusammenfassung:

1. Der Urheber bleibt Ausgangspunkt des Urheberrechts.
In diesem Sinne soll das Urheberrecht weiterhin als unverzichtbare Voraussetzung für das kulturelle Schaffen und auch ein Beitrag zur Gewährleistung der künstlerischen Freiheit gelten.

2. Angemessene Regeln für das Verhältnis Urheber/Nutzer
U.a. muss eine angemessene Vergütung der Urheber und sonstigen Rechteinhaber sichergestellt werden.

3. Wert geistigen Eigentums
Der soll auch im Netz durch "konkrete Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung" zum Schutz der Werke von Urhebern und den Respekt vor dem kreativen Schaffen gewährleistet werden.

4. Kulturelle Teilhabe durch Medienkompetenz
Die die Nutzer sollten durch die Vermittlung entsprechender Kenntnisse bereits in der Schule für den Wert kreativer Leistung stärker sensibilisiert werden.

5. Rolle der Verwertungsgesellschaften
Die Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften ist auf der Grundlage des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes zu sichern. Das Online auf nationale Grenzen keine Rücksicht nimmt, ist eine EU-Richtlinie gefragt.

6. Regeln für verwaiste und vergriffene Werke
Neue gesetzliche Reglungen sind notwendig, um den Umgang mit Werken, deren Rechteinhaber nicht mehr auszumachen sind sowie die Digitalisierung verwaister und vergriffener Werke, zu klären. 7. Warnhinweismodell
Ein Warnhinweismodell soll zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte entwickelt werden.

8. Fortentwicklung der Haftung von Providern und anderen Beteiligten
Die sog. Providerhaftung ist unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Angebote und Geschäftsmodelle der Provider fortzuentwickeln. Hier sind weitergehende Prüf- und sonstige Pflichten für bestimmte Internet Provider, wie etwa Host Provider, im Telemediengesetz zu verankern.

9. Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Mit der Einführung eines Leistungsschutzrechts sollen die Rahmenbedingungen für Presseverleger und Rechte im Internet verbessert werden.Das Leistungsschutzrecht soll die gewerbliche Nutzung betreffen.

10. Weiterverwendung und Langzeitverfügbarkeit digitaler Kopien
Digitale Kopien von gemeinfreien Werken sollen von öffentlich finanzierten Kultureinrichtungen für die nichtkommerzielle Nutzung grundsätzlich kostenfrei angeboten werden.
Die Langzeitverfügbarkeit von digitalen Werken und Kopien sichert die dauerhafte Nutzbarkeit von Kulturgut und wissenschaftlichen Informationen. Hier soll das Urheberrecht um Regelungen erweitert werden.

11. Verbesserungen bei der Sicherung von Vergütungsansprüchen
Die Höhe der Vergütungssätze soll nicht mehr vom Gesetzgeber geregelt werden, sondern zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Verbänden der Hersteller und Importeure von Geräte- und Speichermedien.

12. Europäische und internationale Regeln
Da die illegale Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten in Europa und weltweit einfacher möglich geworden ist, sind über nationale Bestimmungen hinaus auch internationale Rechtsregeln zur Durchsetzung des Urheberrechts notwendig.

Das vollständige und ausführliche Positionspapier gibt es hier zu lesen:bundesregierung.de/Content/DE

chk

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Titel zum Thema Urheberrecht:

Strg + C - Kunst, Kommerz und das freie Netz
Fernsehtipp: Heute, 21.5.2012, Kulturzeit extra, ab 19.20 Uhr auf 3sat. zum Thema Urheberrecht

12-Punkte-Papier zum Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter
"Bei künftigen Regelungen müssen die Interessen von Nutzern und Verwertern angemessen berücksichtigt werden", so Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann, der jetzt ein 12-Punkte-Papier von zum Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter vorgelegt hat:

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