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Restitution: Zwei Gemälde von Karl Schmidt-Rottluff

von - Pressemitteilung (18.11.2011)


Restitution: Zwei Gemälde von Karl Schmidt-Rottluff

Die Beratende Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz, hat am 17.11.2011 in Berlin eine weitere Empfehlung gegeben. Aufgabe der Beratenden Kommission ist es, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den heutigen Besitzern und den ehemaligen Eigentümern von Kulturgütern bzw. deren Erben zu vermitteln, wenn dies von beiden Seiten gewünscht wird.

"Im Rahmen ihrer Sitzung in der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt empfahl die Kommission unter der Leitung ihrer Vorsitzenden, Frau Professor Dr. Jutta Limbach, die Gemälde "Gutshof in Dangast" (1910) und "Selbstbildnis" (1920) von Karl Schmidt-Rottluff an Roberto Graetz zurück zu geben.

Der Empfehlung liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:

Robert Graetz (1878 - 1945) war ein Berliner Textilfabrikant. Seine Kunstsammlung umfasste auch die beiden Gemälde Schmidt-Rottluffs. Als Jude wurde Robert Graetz von den Nationalsozialisten verfolgt und verlor in den Jahren 1939 und 1940 nahezu sein gesamtes Vermögen. Sein Unternehmen ("Glass & Graetz") befand sich seit 1938 in Liquidation und wurde am 18.04.1940 aus dem Handelsregister gelöscht. Zwei Jahre später, am 18.04.1942, wurde Robert Graetz deportiert und ermordet. Es ist gut belegt, wenn auch nicht sicher bewiesen, dass die Bilder bis mindestens 1938 im Besitz von Robert Graetz waren. Im Jahr 1953 sind die beiden Werke bei der Galerie Mathiesen in Berlin aufgetaucht und wurden im selben Jahr zu dem auffällig niedrigen Preis von 1.500 DM ("Gutshof in Dangast") bzw. 2.000 DM ("Selbstbildnis") vom Land Berlin gekauft. Heute sind beide Gemälde 2.500.000 Euro ("Gutshof in Dangast") bzw. 520.000 Euro ("Selbstbildnis") wert. Sie waren Bestandteil der Galerie des 20. Jahrhunderts und befinden sich heute als Leihgabe des Landes Berlin in der Neuen Nationalgalerie. Trotz umfangreicher Recherchen war es bis heute nicht möglich, das Schicksal der Werke zwischen September 1933 bzw. Dezember 1938 und 1953 aufzuklären.

Der Enkel und Alleinerbe von Robert Graetz, Roberto Graetz, beantragte die Rückgabe der Gemälde, da es keine begründeten Anhaltspunkte gäbe, die gegen einen NS-verfolgungsbedingten Verlust sprächen. Ob die Bilder zwischen Dezember 1938 und der Verhaftung von Robert Graetz im April 1942 von diesem aus einer wirtschaftlichen Zwangslage heraus verkauft wurden, ob sie beschlagnahmt, während einer Speditionseinlagerung gestohlen wurden oder auch im zwangsverkauften Haus geblieben sind, spiele dafür keine Rolle.

Das Land Berlin lehnte die Herausgabe ab, da es auch einen nicht NS-verfolgungsbedingten Verlust der Werke für denkbar hält. Es bedürfe daher einer ausreichenden Darlegung für den Zeitpunkt und die Art des Vermögensverlustes sowie dessen Verfolgungsbedingtheit. Im Fall eines Verkaufes müsse etwa die Zahlung eines angemessenen Kaufpreises und die freie Verfügbarkeit hierüber geprüft werden können.

Die Parteien konnten keine Einigung erzielen und stimmten daher darin überein, den Fall der Beratenden Kommission im Hinblick auf eine Empfehlung vorzulegen.

Nach Auffassung der Beratenden Kommission ist aufgrund der historischen Gesamtsituation, der Verfolgung von Robert Graetz und mangels konkreter gegenteiliger Belege zu vermuten, dass die beiden Gemälde NS-verfolgungsbedingt verloren gegangen sind und deshalb zurück gegeben werden sollten."

Die Koordinierungsstelle Magdeburg (lostart.de) ist Geschäftsstelle der Beratenden Kommission und Anlaufstelle für Antragsteller.

Kontakt: Koordinierungsstelle Magdeburg, Turmschanzenstraße 32, 39114 Magdeburg, Dr. Michael Franz, Tel.: 0391 / 567 3891, Fax: 0391 / 567 3899, E-Mail: michael.franz@mk.sachsen-anhalt.de

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