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Projektförderung zur Digitalisierung für 2015 ausgeschrieben

von chk (25.09.2014)
vorher Abb. Projektförderung zur Digitalisierung für 2015 ausgeschrieben

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats hat 2014 an neun Einrichtungen insgesamt ca. 400.000 Euro Projektmittel für die Digitalisierung von Objekten des Kulturerbes vergeben. Jetzt können erneut Fördermittel beantragt werden. Bewerbungsschluss der 24.10.2014 / 18 Uhr.

Gefördert wird spartenübergreifend die Digitalisierung von Objekten aus Kulturerbeeinrichtungen (Archive, Bibliotheken, Museen, Gedenkstätten etc.) mit Sitz in Berlin.

Bewerben können sich Kultureinrichtungen, die in Berlin Kulturgüter der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer Trägerschaft des Landes Berlin werden – unabhängig von ihrer Rechtsform – vorrangig berücksichtigt.

Die Mittelvergabe steht unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.

Die Begleitung des Ausschreibungsverfahrens und die fachliche Vorbereitung der Juryempfehlung erfolgt durch die Servicestelle Digitalisierung – digiS am Konrad-Zuse-Institut/ZIB im Auftrag der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten.

Die auf Einzelprojekte entfallende Förderung kann maximal 100.000,00 € betragen. Die maximale Projektlaufzeit beträgt ein Jahr.

Eine unabhängige Jury gibt bis Ende des Jahres eine Empfehlung über die Vergabe der Projektmittel.

weiter Informationen: servicestelle-digitalisierung.de

chk

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Titel zum Thema Digitalisierung:

Projektförderung zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes im Jahr 2019
Nur noch bis 5.10.2018: Ausschreibung für Kultureinrichtungen, die in Berlin Kulturgüter der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

Projektförderung zur Digitalisierung für 2015 ausgeschrieben
Gefördert wird spartenübergreifend die Digitalisierung von Objekten aus Kulturerbeeinrichtungen (Archive, Bibliotheken, Museen, Gedenkstätten etc.) mit Sitz in Berlin.

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