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Absenkung der Künstlersozialabgabe

von chk (14.06.2016)
vorher Abb. Absenkung der Künstlersozialabgabe

Gute Neuigkeiten: Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles kündigte im Rahmen der „Zukunftswerkstatt Künstlersozialversicherung“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Absenkung der Künstlersozialabgabe ab dem 01.01.2017 von 5,2 % auf 4,8 % an.

"In der Künstlersozialversicherung sind derzeit rund 180.000 selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten pflichtversichert. Als Freiberufler haben sie den Vorteil, in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung miteinbezogen zu werden. Die Versicherten tragen nur die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge, ihre Beitragslast entspricht derjenigen eines Arbeitnehmers. Die andere Hälfte der Beiträge wird durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 Prozent) und einen Bundeszuschuss (20 Prozent) finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird dabei als Umlage erhoben, der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Als Bemessungsgrundlage werden alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten gezahlten Entgelte verwendet." (PM)

chk

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Titel zum Thema Künstlersozialversicherung:

Gründer der Künstlersozialversicherung gestorben
Wie der Deutsche Kulturrat e.V. mitteilte, ist der Gründer der Künstlersozialversicherung Dr. Herbert Ehrenberg letzte Woche im Alter von 91 Jahren gestorben.

Absenkung der Künstlersozialabgabe
Gute Neuigkeiten: Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles kündigte heute bei der „Zukunftswerkstatt Künstlersozialversicherung“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Absenkung der Künstlersozialabgabe ab dem 01.01.2017 von 5,2 % auf 4,8 % an.

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