Editorial des Kur-Journal

Editorial

Liebe Leser,

unser Autor Michael Müller-Karpe plädiert für eine restriktive Haltung zum Handel mit „herkunftslosen“ Antiken. Archäologisches Kulturgut sei regelmäßig von gesetzlichen Beschränkungen der Ausgrabung, des Eigentumserwerbs und der Ausfuhr betroffen, so dass u.a. die Eigentumsvermutung zugunsten des gutgläubigen Eigenbesitzers für „Stücke ohne Vergangenheit“ nicht streiten könne, ohne dass z.B. Ausfuhrdokumente des Herkunftsstaats vorliegen würden. Dass dies eine durchaus praxisrelevante Thematik ist, zeigt ein Urteil des Landgerichts München zur Herausgabe einer präkolumbischen Goldmaske aus der Lambayeque-Phase der Sicán Kultur (900-1200 n.Chr.) an Peru, das wir mit Anmerkung von Karl-Wilhelm Goez ebenfalls abdrucken. Danach muss der mittelbare Besitzer in Ermangelung eines Erwerbsnachweises der Herausgabe der zwischenzeitlich vom zuständigen LKA in München beschlagnahmten Goldmaske an Peru zustimmen, auch wenn sowohl der Zeitpunkt der Ausgrabung als auch der Verbringung nach Deutschland letztlich ungeklärt bleibt. U.a. habe der deutsche Besitzer nach dem zunächst maßgeblichen ausländischen Recht einen Eigentumsverlust für Peru nicht vortragen können. Ein ähnlicher Rechtsstreit ist derzeit vor den New Yorker Gerichten wegen einer etwa 5000 Jahre alten Marmorfigur einer „Sternenseherin“ bekannt als „Guennol Stargazer“ anhängig, die Christie’s Ende April 2017 (unter dem Protest einiger Demonstranten) für 14,4 Millionen USD versteigerte. Hier begehrt die Türkei die Herausgabe der Sternenseherin, deren Provenienz allerdings bis in die 1960er Jahre zurückreicht und die wiederholt auch in namhaften Museen ausgestellt war. Der Türkei gelang es nicht, die Auktion zu stoppen. Christie’s gewährt der Türkei vor der Übergabe an den Erwerber noch 60 Tage Aufschub.

Es bleibt also spannend!

Eine informative Lektüre wünscht herzlichst Ihr
Ulf Bischof

kur-journal.de