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Projektförderung zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes im Jahr 2019

von chk (30.09.2018)
vorher Abb. Projektförderung zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes im Jahr 2019

© kuag

Ausschreibung für Kultureinrichtungen, die in Berlin Kulturgüter der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt auch im Jahr 2019 Projektmittel für die Digitalisierung des Kulturerbes.

Gefördert wird spartenübergreifend die Digitalisierung von Objekten aus Kulturerbeeinrichtungen (Archive, Bibliotheken, Museen, Gedenkstätten etc.) mit Sitz in Berlin.

Im Mittelpunkt des Förderprogramms steht der Zugang zu Informationen und Objekten des kulturellen Erbes von Berlin für die interessierte Öffentlichkeit – auch mit Blick auf deren Präsentation in der Deutschen Digitalen Bibliothek.

Ein Ziel des Förderprogramms ist die Sichtbarkeit, Zugänglichkeit und wenn möglich unbeschränkte Nachnutzbarkeit der erstellten Datensätze (Digitalisate und Metadaten) durch Dritte unter Verwendung von offenen Standards und Lizenzen.
Kooperative Projektanträge (Verbundprojekte), die Objekte verschiedener Einrichtungen virtuell gemeinsam nutzbar und sichtbar machen, sind auch im Wettbewerb 2019 wieder möglich. Kooperationen können dabei zwei und mehr Kultureinrichtungen umfassen. Die maximale Fördersumme ist hiervon unberührt.
Darüber hinaus können erstmals notwendige konservatorische Maßnahmen im Rahmen des Projektes mitbeantragt werden.

Bewerben können sich Kultureinrichtungen, die in Berlin Kulturgüter der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer Trägerschaft des Landes Berlin werden – unabhängig von ihrer Rechtsform – vorrangig berücksichtigt.

Die Mittelvergabe steht unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.

Die Begleitung des Ausschreibungsverfahrens und die fachliche Vorbereitung der Juryempfehlung erfolgt durch das Forschungs- und Kompetenzzentrum Berlin (digiS) am Zuse-Institut Berlin (ZIB) im Auftrag der Senatsverwaltung für Kultur und Europa.

Eine unabhängige Jury gibt bis Ende des Jahres eine Empfehlung über die Vergabe der Projektmittel.

Die auf Einzelprojekte (auch im Verbund) entfallende Förderung kann maximal 150.000,00 € betragen. Die maximale Projektlaufzeit beträgt ein Jahr.

Rückfragen sind an die digiS: 030 - 84185 363 / -200 zu richten.

Bewerbungsschluss ist der 05. Oktober 2018.

Wichtiger Hinweis: die Online-Anträge müssen am 05. Oktober 2018 bis spätestens 18.00 Uhr an digiS am Zuse-Institut Berlin (ZIB) abgesandt sein.

Weitere Informationen: https://digis-berlin.de/ausschreibung

chk

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Titel zum Thema Digitalisierung:

Projektförderung zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes im Jahr 2019
Nur noch bis 5.10.2018: Ausschreibung für Kultureinrichtungen, die in Berlin Kulturgüter der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

Projektförderung zur Digitalisierung für 2015 ausgeschrieben
Gefördert wird spartenübergreifend die Digitalisierung von Objekten aus Kulturerbeeinrichtungen (Archive, Bibliotheken, Museen, Gedenkstätten etc.) mit Sitz in Berlin.

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