15 Uhr: gegen den Ateliernotstand. Endgültiges Aus des Ateliergebäudes in Berlin-Kreuzberg. Adalbertstr. 9.| 10999 Berlin
Petition für Soforthilfe III: Ausstellungshonorare als Ausgleichshonorare für bildende Künstler.innen, bundesweit.
Der Corona bedingte Shutdown des gesamten deutschen Kunst- und Kulturbetriebs hat den Künstler.innen nachhaltig die Möglichkeit entzogen, sich auf analogem Weg zu präsentieren und Werke zu verkaufen. Diese Petition fordert die Soforthilfe III. in Form von Ausstellungshonoraren als Ausgleichshonorare für alle betroffenen Künstler.innen bundesweit.
Immer noch fehlt die offizielle Anerkennung der KÜNSTLERISCHEN ARBEIT. Und nur das Ausstellen an sich hat seinen tariflichen Gegenwert. Beispielsweise zahlen die Kommunalen Galerien in Berlin festgelegte Ausstellungshonorare an ihre Künstler.innen. Doch ALLE Künstler.innen, die in den Krisenmonaten Februar/März/April/Mai sowie in den Folgemonaten in 2020 ausgestellt haben, ausstellen bzw. fest geplant haben, auszustellen, benötigen die Honorierung ihrer Kunstarbeit.
Durch den Shutdown erleiden die Betroffenen einen schlimmen finanziellen und beruflichen Schaden. Es droht das kunstfeindliche Hartz4, das in der Regel das Ende einer konsequenten Kunstkarriere und das namenlose Verschwinden in kräftezehrenden, ermüdenden und erniedrigenden Dienstleistungs- und Minijobs bedeutet. Um dieser Misere Herr zu werden, braucht es langfristig gesehen eigene Unterstützungsprogramme und kurzfristig die Auszahlung der Ausstellungshonorare als Ausgleichshonorare.
Die Petition fordert die Staatsministerin für Kultur und Medien, die Kultusminister.innen und die Kulturverantwortlichen sämtlicher Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland dazu auf, allen betroffenen Künstler.innen zeitnah und unbürokratisch Ausstellungshonorare als Ausgleichshonorare für erbrachte Ausstellungsleistungen auszuzahlen. Das betrifft sowohl alle professionell nachweisbaren Ausstellungen in Februar/März/April/Mai 2020, als auch alle Ausstellungen der Folgemonate, die durch die Corona-Krise nicht wie geplant durchgeführt werden können. Darüber hinaus sollen die Ausstellungshonorare für alle professionellen Online-Ausstellungen, auf die die Künstler.innen notgedrungen ausgewichen sind und weiterhin ausweichen, ausgezahlt werden. Das Honorar soll auch für ausstellende Künstler.innen mit Rentenbezug, als Aufstocker.innen, mit Teilzeit-, Neben- und Minijobs, Werk- und Honorarverträgen gelten!
Der Honorarschlüssel:
Jede Einzelausstellung (1-2 Künstler.innen): 1.500 € pro Künstler.in
Jede Gruppenausstellungen (ab 3 Künstler.innen): 500 € pro Künstler.in
Frau Grütters, Herr Müller, Herr Lederer, und die alle Kultusminster.innen der Bundesrepublik Deutschland, sorgen Sie für das Überleben der Künstler.innen und der Kunst in unserem Land.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Dr. Carola Muysers, Berlin
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