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Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK): Aus eins mach vier

von chk (14.07.2020)
vorher Abb. Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK): Aus eins mach vier

Foto: kuag

Wer nach dem Mediengerangel um die Auflösung der SPK in den letzten Tagen einen Eklat erwartet hatte, sah sich getäuscht. Das Podium auf der gestrigen Pressekonferenz des Wissenschaftsrats war sich weitgehend einig, dass das aktuelle Gutachten mit Strukturempfehlungen zur Stiftung Preußischer Kulturbesitz einen wesentlichen Beitrag zur Neuausrichtung der SPK bietet. Kulturstaatsministerin Monika Grütters, neben Prof. Dr. Dorothea Wagner (Vorsitzende des Wissen­schaftsrats), Prof. Dr. Marina Münkler (Stellvertretende Vorsitzende und Leiterin der Arbeitsgruppe des Wissenschaftsrates) und Prof. Dr. Hermann Parzinger (Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz), Podiumsteilnehmerin, gab das Gutachten 2018 an den Wissenschaftsrat in Auftrag. Dieser berät Bund und Länder in Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Wissenschaft, der Forschung und des Hochschulbereichs.

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, gegründet 1957, um die Frage des Eigentums an bedeutenden öffentlichen Sammlungen nach dem Krieg neu zu regeln, gehört zu den weltweit größten Kultureinrichtungen. Sie umfasst die Staatlichen Museen zu Berlin mit über 15 Sammlungen, die Staatsbibliothek, das Geheime Staatsarchiv, das Ibero-Amerikanische Institut und das Staatliche Institut für Musikforschung. Ihre Größe scheint zugleich ihr Problem.

Während im ersten Teil des rund 300 Seiten umfassenden Gutachtens die Gesamtheit der Strukturen und Prozesse unter besonderer Berücksichtigung der Finanzierungsmodalitäten, des Weiteren der Dienstleistungsapparat, die Rolle der Forschung sowie die Digitalisierungsstrategie auf Mängel untersucht werden, folgen anschließend auf rund 80 Seiten Empfehlungen, wie es zeitgemäßer, dienstleistungsorientierter, kosteneffizienter und – nicht zu vergessen – inhaltlich besser werden könnte. Die strukturellen Defizite beziehen sich vor allem auf die Museen. Die Staatsbibliothek, das Geheime Staatsarchiv und das Ibero-Amerikanische Institut wurden hingegen weitgehend positiv bewertet.
Auf eine Personalkritik verzichtete man ganz, weil, wie Münkler festhielt, es nicht um einzelne Personen ginge, sondern um das strukturelle Gesamtgefüge. Stattdessen zieht sich durch die Empfehlungen als eine rote Linie die Auflösung der Dachstruktur der SPK, die aufgrund der Fülle der Aufgaben oder durch die engmaschigen hierarchischen Strukturen dem öffentlichen Anspruch nicht mehr genügt. Interessanterweise verweist das Gutachten auch darauf, dass heutzutage von kulturellen Einrichtungen verstärkt erwartet wird, sich als soziale Räume zu verstehen und an gesellschaftlichen Diskursen zu beteiligen. Indirekt spiegelt sich hier die Frage, welchen Aufgaben sich Museen, neben der Präsentation und der Auseinandersetzung mit Sammlungs- und Bestandsgeschichten, stellen müssen.

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Bei der Übergabe des Gutachtens, Screenshot / kuag

Die Auflösung der Dachstruktur, der u.a. auch nicht mehr eine einzelne Person vorsitzen soll, beinhaltet Aspekte einer inhaltlich-fachlichen Autonomie und Budgethoheit der einzelnen Häuser. Sie bezieht sich zum Beispiel auf Personalplanung, die keineswegs reduziert werden darf, oder auf die Führung eigenständiger Haushaltsverhandlungen. Dazu sollten die Museen in einer eigenen Stiftung organisatorisch verselbständigt und eigenverantwortlich werden, ebenso wie die Staatsbibliothek, Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz und Ibero-Amerikanische Institut. Hierfür müssten die latent unterfinanzierten Häuser eine stärkere finanziell Unterstützung erfahren. Die Ressortzuständigkeit für alle Einrichtungen sollte jedoch bei der Bundesregierung für Kultur und Medien verbleiben.
Im Bereich der Digitalisierung, die einen weiteren Schwerpunkt in der Mängelliste des Gutachtens bildet, besteht für die Staatlichen Museen großer Nachholbedarf. Jeder, der die Websites der Staatlichen Museen kennt, wird ahnen, dass eine digitale Grunderschließung der Sammlungsbestände in weiter Ferne liegt. Noch nicht mal WLAN ist in jedem Haus verfügbar.
Insofern hat die Forderung nach dem Ausbau und die Modernisierung der IT-Infrastruktur wie auch die Steuerung und Umsetzung von Digitalisierungsstrategien Priorität.

Natürlich handelt es sich bei dem Gutachten nur um Empfehlungen. Die Arbeitsgruppe des Wissenschaftsrates ist nicht für die Umsetzung zuständig, diese obliegt den Bundesländern, dem Land Berlin, dem Bund und der Stiftung.
Trotzdem vermittelte die positive Grundhaltung und Offenheit aller Teilnehmer*innen der Pressekonferenz das Gefühl, dass ein Umdenken begonnen hat.

Mehr zum Gutachten:
www.wissenschaftsrat.de

Mehr zur Stiftung Preußischer Kulturbesitz:
www.preussischer-kulturbesitz.de

chk

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