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Noch bis 13. Oktober 2021 können Projektzuschüsse zur Förderung von Präsentationsvorhaben zeitgenössischer Kunst in Berlin 2022 beantragt werden. Gefördert werden sowohl Einzel- als auch Gruppenprojekte von Berliner bildenden Künstlerinnen und Künstlern, Künstler/innengruppen, Kuratorinnen und Kuratoren, Berliner Projekträumen und –initiativen, Einrichtungen der Bezirke (Kommunale Galerien) und Vereine mit künstlerischem Programm. Performance, Video, Urban Art, Zeichnung etc..

Gefördert werden in Berlin zwischen Februar und Dezember 2022 stattfindende:
• Ausstellungsvorhaben inklusive Katalog sowie ausstellungsbegleitenden Veranstaltungen (z.B. Performances, Symposien, Podiumsdiskussionen, Katalogvorstellungen, Videoprogramme, Ausstellungsführungen etc.)
• Produktion und Erstaufführung von künstlerischen Videos
• Einzelkataloge von Berliner Künstlerinnen und Künstlern (Erstveröffentlichung oder letzte geförderte Veröffentlichung vor mehr als 5 Jahren)

Voraussetzung für die Bewerbung bei Gruppenprojekten ist, dass die Mehrzahl der Projektbeteiligten in Berlin lebt und arbeitet (Erstwohnsitz) bzw. der Berlinbezug durch den Sitz des Antragstellers gegeben ist. Ausstellungshonorare und Honoraruntergrenzen sind im Finanzierungsplan zu berücksichtigen. Studierende sind von der Förderung ausgeschlossen.

Mehr zur Ausschreibung:
www.berlin.de/kultur/foerderung