Dieses Jahr schreibt die Berliner Kulturverwaltung erstmalig einen Kofinanzierungsfonds (sogenannter Eigenmittelfonds) für Berliner Künstlerinnen und Künstler und Gruppen aus. Damit können Anträge bei Förderinstitutionen gestellt werden, die einen Kofinanzierungsanteil (muss in den Richtlinien dieser Förderprogramme ersichtlich sein) voraussetzen. Einrichtungen, die insbesondere für und mit der Freien Szene Berlins arbeiten, sind ebenfalls antragsberechtigt.
In der Ankündigung heißt es: "Gefördert wird die Kofinanzierung von Vorhaben aller Kunstsparten. Neben Projekten sind auch Anträge für Rechercheprozesse oder ähnliches zulässig. Investive Maßnahmen werden nicht unterstützt. Zuschüsse können nur für solche Vorhaben beantragt werden, in denen keine Mittel des Landes Berlin, des Hauptstadtkulturfonds oder der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin enthalten oder vorgesehen sind. ... In der Regel gilt eine maximale Antragssumme von 50.000 € pro Jahr pro Antragsteller. Die Vergabe der Mittel erfolgt auf der Grundlage der Empfehlungen einer interdisziplinär besetzten Jury.
Eine Online-Antragstellung ist nicht möglich. Es ist der Antrag einzureichen, der bei der externen Förderinstitution gestellt wird, die den Kofinanzierungsanteil als Voraussetzung für eine Förderung verlangt. Der Antrag sowie alle dazugehörigen Unterlagen (Projektbeschreibung, Finanzierungsplan etc.) sind in 4-facher Ausfertigung einzureichen."
Weiterführende Informationen, unter: berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen/maininfo.html#K7
Titel zum Thema Kofinanzierungsfonds:
Kofinazierungsfonds - Neues Berliner Förderprogramm
Dieses Jahr schreibt die Berliner Kulturverwaltung erstmalig einen Kofinanzierungsfonds (sogenannter Eigenmittelfonds) für Berliner Künstlerinnen und Künstler und Gruppen aus.
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