Am 27. Januar 2016 um 18.00 Uhr endet die Bewerbungsfrist für das Arbeitsstipendium Bildende Kunst 2016, das der Berliner Senat auch in diesem Jahr wieder vergibt.

Insgesamt werden 11 Arbeitsstipendien im Bereich der zeitgenössischen Bildenden Kunst für in Berlin lebende und arbeitende bildende Künstlerinnen und Künstler ausgeschrieben (Malerei, Bildhauerei, Installation, Klangkunst, Künstlerische Fotografie, Medienkunst etc.). Die Stipendien sind mit jeweils 18.000 € dotiert. Das Stipendium umfasst außerdem die Teilnahme an einer Gruppenausstellung, einem Katalogbeitrag und einem Rahmenprogramm.

Es werden professionell arbeitende bildende Künstlerinnen und Künstler gefördert, die ihre künstlerische Ausbildung bereits abgeschlossen haben oder aber eine langjährige Tätigkeit als bildende/r Künstler/in nachweisen können. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Bewerber/innen müssen ihren ersten Wohnsitz in Berlin haben. Studierende sind von der Vergabe der Arbeitsstipendien ausgeschlossen. Künstler/innen, die sich in einer Weiterbildung befinden, sind antragsberechtigt.

Künstlerinnen und Künstler, die sich zuletzt im Jahr 2013 beworben haben, können sich erneut bewerben.

In Berlin lebende Ausländer/innen können zur Vergabe nur zugelassen werden, wenn in ihrem Ausweis kein spezieller Vermerk der Ausländerbehörde eingetragen ist, der ihnen eine selbständige Tätigkeit verbietet.

Weitere Informationen, unter: formular.arbeitsstipendium