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Ausschreibung: Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt 2017 insgesamt 60 Recherchestipendien im Bereich der zeitgenössischen Bildenden Kunst - 52 an Künstler_innen und 8 an Kurator_innen.
In der Ausschreibung heißt es:
Die Stipendien sind für die künstlerische/kuratorische Entwicklung von professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern, Kuratorinnen und Kuratoren und künstlerischen oder kuratorischen Gruppen im Bereich der visuellen Künste in Berlin bestimmt, die sich durch ihre Arbeit ausgewiesen haben.
Die künstlerische/kuratorische Entwicklung setzt insbesondere die Möglichkeit zur Erschließung neuer eigener Ideen und Ansätze voraus. Aus diesem Grund soll den Stipendiatinnen und Stipendiaten die Möglichkeit zur Durchführung selbstgewählter Recherchevorhaben gegeben werden, z.B. zur Recherche oder Vorarbeit an einem bestimmten Thema, zur Entwicklung von Projekten, zur Erschließung neuer/anderer Arbeitstechniken, zur Fortführung bzw. Vollendung bestimmter Arbeiten oder zur Vermittlung, Dokumentation oder Publikation.
Es werden insgesamt 60 Stipendien vergeben - mindestens 52 Stipendien an Künstlerinnen und Künstler und maximal 8 Stipendien an Kuratorinnen und Kuratoren. Die Stipendien sind mit jeweils 8.000 € dotiert.
Bei der Vergabe der Recherchestipendien 2017 wird die Senatsverwaltung für Kultur und Europa zum zweiten Mal die Idee einer partizipativ zusammengesetzten Jury umsetzen. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten des Jahres 2016 haben über einen durch Vorschläge von Initiativen und Institutionen der Bildenden Kunst entstandenen Pool an Expertinnen und Experten abgestimmt. Aus den meistgewählten Expertinnen und Experten hat Staatssekretär Dr. Torsten Wöhlert folgende Jurymitglieder berufen:
Stéphane Bauer, Boris Buden, Elodie Evers, Adrienne Goehler, Nanna Heidenreich.
Bewerber/innen müssen ihren ersten Wohnsitz in Berlin haben und dürfen im Jahre 2017 noch kein Stipendium des Berliner Senats erhalten haben. Studierende sind von der Vergabe der Recherchestipendien ausgeschlossen. Künstler/innen, die sich in einer Weiterbildung befinden, sind antragsberechtigt.
Bewerbungen sind nur im Zwei-Jahres-Rhythmus möglich, d.h. diejenigen, die sich im Jahr 2016 für das Recherchestipendium Bildende Kunst beworben haben, können sich erst wieder im Jahr 2018 bewerben.
In Berlin lebende Ausländer/innen können zur Vergabe nur zugelassen werden, wenn in ihrem Ausweis kein spezieller Vermerk der Ausländerbehörde eingetragen ist, der ihnen eine selbständige Tätigkeit verbietet.
Das elektronische Antragsformular und alle Anlagen können online an die Berliner Kulturverwaltung abgesendet werden. Eine zusätzliche Abgabe von Unterlagen in Papierforum ist nicht notwendig.
Der Link zum Online-Formular sowie das Informationsblatt zur Ausschreibung können im Internet aufgerufen werden unter: https://fms.verwalt-berlin.de/egokuef/
Die Bewerbungen müssen spätestens am 04. Mai 2017 um 18.00 Uhr eingegangen sein.
Berlin Daily 17.11.2025
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Recherchestipendium Bildende Kunst 2017
von chk
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