Ausschreibung: Bis zum 29. September 2017 können Anträge für eine Einzelprojektförderung aus dem Hauptstadtkulturfonds gestellt werden können.

Gefördert werden innovative Einzelmaßnahmen und Veranstaltungen, die für Berlin bedeutsam sind, mit nationaler und internationaler Ausstrahlung. Der Fonds soll durch die Förderung aktueller kultureller und künstlerischer Projekte dazu beitragen, von Berlin aus den überregionalen und internationalen kulturellen Dialog aufzunehmen und zu festigen.

In der Ausschreibung heißt es weiter:
"Die Vergabe der Einzelprojektförderung erfolgt auf der Grundlage der Empfehlungen der Jury durch den Gemeinsamen Ausschuss für den Hauptstadtkulturfonds unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Entscheidung zum Haushalt durch den Deutschen Bundestag und das Abgeordnetenhaus von Berlin.

Der Jury für den Hauptstadtkulturfonds gehören Barbara Burckhardt, Anna-Catharina Gebbers, Marie Luise Knott, Dr. Kirsten Maar, Philipp Albers, Michael Rosen und der Kurator an.

Die Entscheidung des Gemeinsamen Ausschusses wird vorauss. in der ersten Dezemberhälfte 2017 bekannt gegeben.

Antragsteller/innen aus den Bereichen Theater und Tanz sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits mindestens einmal eine öffentliche Förderung erhalten haben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Premiere der geförderten Projekte in Berlin stattfinden muss.

Jeder Antrag muss in zweifacher Ausfertigung - einschließlich aller Anlagen - in deutscher Sprache und durch den Antragsteller unterschrieben eingereicht werden; bei Online-Anträgen erhalten Sie eine Druckfassung, die - mit den entsprechenden Anlagen - zweifach und unterschrieben einzureichen ist. ..."

Online-Formular sowie das Informationsblatt zur Ausschreibung: www.berlin. de/sen/kultur/foerderung/antragscenter/

Weitere Informationen: www.hauptstadtkulturfonds.berlin.de