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Neues Hilfsprogramm für Unternehmen im Medien- und Kulturbereich

von chk (10.04.2020)
vorher Abb. Neues Hilfsprogramm für Unternehmen im Medien- und Kulturbereich


Der Berliner Senat unterstützt erneut Unternehmen im Medien- und Kulturbereich in der Corona-Krise. Das Soforthilfepaket IV in Höhe von 30 Millionen Euro ist insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen mit in der Regel mehr als 10 Beschäftigten und mit im Mittel bis zu 10 Millionen Euro Jahresumsatz gedacht, die nicht regelmäßig öffentlich gefördert werden. Es ermöglicht Kredite und Zuschüsse zur Liquiditätssicherung und richtet sich an professionelle kulturelle Orte und Betriebe wie z.B. private Galerien, Museen, Theater, Musikensembles, Musiktheater, Clubs und Musikspielstätten mit einem Schwerpunkt auf kuratierten und/oder Liveprogrammen, aber auch an Independent-Kinos und private Medien.

"Die Soforthilfe soll als Kredit zur Liquiditätssicherung bzw. als Zuschuss zur Sicherung des Betriebes beantragt werden, wenn die Sicherung der Existenz durch Kreditaufnahmen nicht wirtschaftlich darstellbar ist. Kredite zur Liquiditätssicherung werden für kulturelle Betriebe und Orte gewährt, die vor der Krise profitabel gearbeitet haben und von denen deshalb eine Rückzahlung erwartet werden kann. Als Zuschuss kann die Soforthilfe für künstlerische Betriebe und Kulturorte gewährt werden, deren Existenzsicherung durch Kreditaufnahme nicht möglich ist, weil sie bereits vor der Krise lediglich kostendeckend gearbeitet haben und keine Rücklagen aufbauen konnten." (PM)

Das Nothilfenprogramm wird von der Investitionsbank Berlin (IBB), der Senatsverwaltung für Kultur und Europa bzw. Senatskanzlei und der Senatsverwaltung für Finanzen administriert. Es ist als Einzelantragsverfahren ausgestaltet.

Weitere Einzelheiten zum Antragsverfahren werden rechtzeitig vor Anlaufen des Soforthilfeprogramms IV bekanntgegeben.
www.berlin.de


chk

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