Modellbild, Foto: kuag

Die einen freuen sich, andere sehen es aufgrund der noch nicht überstandenen Corona-Krise mit Skepsis: Nichtsdestotrotz wurde gestern von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa beschlossen, dass die Berliner Museen ab 4. Mai wieder öffnen dürfen.

Weiterhin gilt:
- Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen (u.a. Konzerte, Messen oder alle Arten künstlerischer Darbietungen) mit mehr als 1.000 Teilnehmenden dürfen bis 31. August 2020 nicht stattfinden, bei mehr als 5.000 Teilnehmenden sogar bis 24. Oktober 2020.
- Öffentliche Veranstaltungen in Theatern, Konzert- und Opernhäusern dürfen bis 31. Juli 2020 nicht stattfinden, dies ist unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden.
- Museen, Gedenkstätten und ähnliche Bildungseinrichtungen in öffentlicher und privater Trägerschaft dürfen ab dem 4. Mai 2020 geöffnet werden.
- Öffentliche Bibliotheken dürfen ebenfalls ab dem 4. Mai 2020 für den Leihbetrieb geöffnet werden.
- Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmenden sind ab dem 4. Mai 2020 zugelassen.

Natürlich gelten alle beschlossenen Maßnahmen für den Kulturbereich gelten unter der Voraussetzung der strikten Einhaltung der Hygieneregeln und des Abstandsgebotes.