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Projektzuschüsse zur Förderung von Präsentationsvorhaben von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa.

Wer wird gefördert:
In der Ausschreibung heißt es:
Sowohl Einzel- als auch Gruppenprojekte von Berliner bildenden Künstlerinnen und Künstlern, Künstler/innengruppen, Kuratorinnen und Kuratoren, Berliner Projekträumen und –initiativen, Einrichtungen der Bezirke (Kommunale Galerien) und Vereine mit künstlerischem Programm.

Bewerbungsschluss ist der 21. Oktober 2020, 18.00 Uhr.

Was wird gefördert:
In Berlin zwischen Februar und Dezember 2021 stattfindende:
· Ausstellungsvorhaben inklusive Katalog sowie ausstellungsbegleitenden Veranstaltungen (z.B. Performances, Symposien, Podiumsdiskussionen, Katalogvorstellungen, Videoprogramme, Ausstellungsführungen etc.)
· Produktion und Erstaufführung von künstlerischen Videos
· Einzelkataloge von Berliner Künstlerinnen und Künstlern (Erstveröffentlichung oder letzte geförderte Veröffentlichung vor mehr als 5 Jahren)

Voraussetzung für die Bewerbung bei Gruppenprojekten ist, dass die Mehrzahl der Projektbeteiligten in Berlin lebt und arbeitet (Erstwohnsitz) bzw. der Berlinbezug durch den Sitz des Antragstellers gegeben ist. Ausstellungshonorare und Honoraruntergrenzen sind im Finanzierungsplan zu berücksichtigen. Studierende sind von der Förderung ausgeschlossen.

Formular und weitere Informationen unter:
www.berlin.de

Ansprechpartnerin ist: Simone Hahn, Telefon: 90228-534,
E-Mail: simone.hahn@kultur.berlin.de