Symbolbild, ©kuag

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt, vorbehaltlich der Freigabe der Haushaltsmittel, ab 2022 eine zweijährige Basisförderung für Projekträume und -initiativen im Bereich Bildende Kunst.

Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm richtet sich sowohl an Projekträume als freie, selbstinitiierte Orte der Präsentation und Produktion als auch an Initiativen ohne räumliche Verortung aus dem Bereich Bildende Kunst. Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen (Einzelpersonen, Vereine, Künstlergruppen, etc.).

Was wird gefördert?
Die Laufzeit der Förderung beträgt 2 Jahre. Gefördert werden u. a. Strukturkosten (Personal-, Sach- und Mietkosten) und Kosten für max. eine Produktion/Jahr (in angemessener Höhe zur Antragssumme).

Worauf soll man achten?
... auf die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt

Ausschreibungszeitraum?
Die Ausschreibung beginnt am 04.05.2021 und endet am 10.06.2021 um 18.00 Uhr.

Der Link zum Online-Formular

Zum besseren Verständnis gibt es eine Informationsveranstaltung online für alle Antragsteller*innen: 19. Mai, 14.00 Uhr – 15.30 Uhr

Zur Anmeldung vorab bis spätestens 17. Mai, 12 Uhr, eine Email senden an: veit.rieber@kultur.berlin.de