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Berlin Daily 12.09.2024
Extended Spaces – Resonant Bodies: Alvin Lucier

20 Uhr: Eröffnungskonzert: u.a. Alvin Lucier: Music for Solo Performer (Performer: David Behrman, Soundregie: Hauke Harder) Parochialkirche | Klosterstr. 67 | 10179 Berlin

Kunstfreiheit und Antidiskriminierungsklausel

von chk (15.01.2024)
vorher Abb. Kunstfreiheit und Antidiskriminierungsklausel

Foto: art-in-berlin

Die "Antidiskriminierungsklausel" sorgt seit Jahresbeginn in der Berliner Kulturszene für Aufregung. Der Senator für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Joe Chialo, hat entschieden, dass Anträge auf finanzielle Unterstützung seiner Behörde mit dieser Klausel verknüpft werden. Die Klausel zielt darauf ab, jede Form von Antisemitismus und Diskriminierung zu bekämpfen. Chialo will mit “öffentlichen Geldern keine rassistischen, antisemitischen, queerfeindlichen oder anderweitig ausgrenzenden Ausdrucksweisen” fördern. Mittlerweile wird in der Kulturszene jedoch fast ausschließlich von der "Antisemitismusklausel" gesprochen.

Einige Stimmen erheben den Vorwurf, dass die gesamte Kulturszene unter Generalverdacht gestellt und Zensur ausgeübt wird. Aktuell ruft die Online-Initiative Strike Germany sogar internationale Kulturschaffende dazu auf, deutsche Kultureinrichtungen zu boykottieren. “Es ist ein Aufruf, die McCarthy-Politik deutscher Kultureinrichtungen abzulehnen, die die freie Meinungsäußerung unterdrückt, insbesondere den Ausdruck der Solidarität mit Palästina.” ist zu lesen. Unter den über 600 Unterzeichnenden finden sich prominente Namen wie die ehemalige Leiterin der documenta, Catherine David, der Turner-Preisträger Jesse Darling und die Schriftstellerin Annie Ernaux.

Das eigentliche Problem, das zu den heftigen Diskussionen geführt hat, liegt in der Orientierung des Senats an der Definition von Antisemitismus durch die International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA). In ihr heißt es: "Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen." Und in der Erweiterung erklärt die Bundesregierung: "Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein." Die Anwendung dieser Definition birgt die Gefahr, dass jegliche Kritik an Israel als antisemitisch angesehen wird und damit die Förderfähigkeit ausschließt. Stattdessen präferieren viele Kulturschaffende die präziseren Richtlinien der Jerusalem Declaration of Antisemitism (JDA), die als Reaktion auf die IHRA verfasst wurden. In dieser heißt es u.a.: “Es ist nicht antisemitisch, auf systematische rassistische Diskriminierung hinzuweisen. Im Allgemeinen gelten im Falle Israels und Palästinas dieselben Diskussionsnormen, die auch für andere Staaten und andere Konflikte um nationale Selbstbestimmung gelten.”

Während der Zentralrat der Juden die Regelung des Senats in ihrer eindeutigen Ausrichtung ausdrücklich lobt, sehen viele Kulturschaffende sie gefährdet.
Die Kunstfreiheit bildet ein wesentliches Element einer Demokratie. Sie ermöglicht nicht nur die Selbstverwirklichung von Künstlerinnen und Künstlern, sondern fördert auch den kulturellen und intellektuellen Fortschritt einer Gesellschaft. Grenzen werden durch andere grundlegende Rechte und Werte, wie zum Beispiel den Schutz der Persönlichkeitsrechte, definiert.

Bedeutet eine Antidiskriminierungsklausel also eine Einschränkung der Kunstfreiheit? Zunächst geht es um die Einschränkung der Förderfähigkeit, wenn jemand die Klausel nicht unterzeichnet. Die Ausübung von Kunst ist - von dieser zweifellos einschneidenden Maßnahme - nicht prinzipiell betroffen. Aber wie der Rat der Künste, der berufsverband bildender künstler*innen berlin e.V. zusammen mit anderen Kulturinstitutionen festhalten, wirft die Klausel einige Fragen auf, zum Beispiel: Wie und von wem soll die Einhaltung der Klausel überprüft werden? Und: “Unter welchen Gesichtspunkten würde eine Prüfung im Kulturbereich bei erheblich konkurrierenden Grundrechten (z.B. Kunstfreiheit, Meinungsfreiheit, die Freiheit, eine Meinung nicht zu haben etc.) erfolgen?”

Diese berechtigten Fragen weisen durchaus auf die Einschränkung der Kunstfreiheit. Glücklicherweise wird in dieser Debatte, abgesehen von fragwürdigen Initiativen wie Strike Germany, differenzierter argumentiert als bei der documenta 15. Es bleibt zu hoffen, dass der Dialog weiterhin im Vordergrund steht.

chk

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Titel zum Thema Antidiskriminierungsklausel:

Antidiskriminierungsklausel wird gekippt
Kurznachricht

Kunstfreiheit und Antidiskriminierungsklausel
Kommentar: Die "Antidiskriminierungsklausel" sorgt seit Jahresbeginn in der Berliner Kulturszene für Aufregung. Der Senator für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Joe Chialo, hat entschieden, dass Anträge auf finanzielle Unterstützung seiner Behörde mit dieser Klausel verknüpft werden.

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