Die Antidiskriminierungsklausel wird aufgrund juristischer Bedenken nicht mehr in Zuwendungsbescheiden angewendet, wie die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt mitteilte.
Senator Joe Chialo unterstreicht, dass das Ziel einer diskriminierungsfreien Kultur weiterhin besteht und die Einführung der Klausel lediglich den Beginn des Diskurses markierte. So plant die Senatsverwaltung einen intensiven Austausch, um den Diskurs mit Institutionen und Kulturschaffenden zu vertiefen. Chialo betont weiterhin sein Engagement für eine diskriminierungsfreie Entwicklung der Berliner Kultur, nimmt jedoch die Bedenken bezüglich Kunstfreiheit ernst. Dabei hofft er auf überparteiliche Zusammenarbeit. Die Antidiskriminierungsklausel wurde vor einem Monat aufgrund des Berliner Landeskonzepts zur Antisemitismus-Prävention aus dem Jahr 2019 eingeführt.
Wir haben kürzlich über die Reaktionen verschiedener Kulturinstitutionen berichtet: Kunstfreiheit und Antidiskriminierungsklausel







