Neben der gestern angekündigten Förderung für Filmvorhaben gewährt die Kulturverwaltung des Berliner Senats außerdem Zuschüsse für Projektvorhaben sowie Katalog-/Website- Förderung im Bereich der Bildenden Kunst für das Jahr 2010.

Gefördert werden Projekte, in denen besonders neuere, auch interdisziplinäre künstlerische Ansätze und innovative Positionen im Bereich der Bildenden Kunst zum Ausdruck kommen. Die Bandbreite reicht von Malerei, Bildhauerei, der künstlerischen Fotografie bis hin zu raumbezogenen künstlerischen Arbeiten, Performances und Arbeiten im Bereich der Medienkunst. Es kann sich dabei sowohl um Projekte von einzelnen Künstlerinnen und Künstlern handeln als auch um Gruppenprojekte.

Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass die Antragsteller/innen ihren 1. Wohnsitz in Berlin haben und die Ausstellung bzw. die Erstaufführung von künstlerischen Videos zwischen März und Dezember 2010 in Berlin durchgeführt wird. Studierende sind von der Förderung ausgeschlossen.


Außerdem gibt es Zuschüssen zur Herstellung eines ersten Einzelkataloges oder einer ersten Website. Künstlerinnen und Künstler, deren letzte geförderte Veröffentlichung (Katalog/Website) länger als 5 Jahre zurückliegt, sind ebenfalls berechtigt, einen Antrag auf Förderung zu stellen.

Das Katalog-/Website-Projekt wird mit bis zu 70 Prozent der gesamten
Herstellungskosten bezuschusst, jedoch maximal bis zu 8.000,- Euro für einen Katalog und maximal 3.200,- Euro für eine Website.

Die Vergabe der Zuschüsse kann nur bei Verfügbarkeit der Haushaltsmittel erfolgen.

Bewerbungsschluss ist der 25. November 2009 (Poststempel)

Bewerbungsunterlagen:
berlin.de/sen/kultur