Ausschreibung: Die Kulturverwaltung des Berliner Senats gewährt erneut auch für 2016 Projektzuschüsse zur Förderung von künstlerischen Projekten. Online-Bewerbung ist möglich. Bewerbungsschluss ist der 4. November 2015.
In der Ausschreibung heißt es:
Die Kulturverwaltung des Berliner Senats gewährt - vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel - auch im Jahr 2016 zur Förderung von Berliner Künstlerinnen und Künstlern Zuschüsse für Projektvorhaben im Bereich der Bildenden Kunst.
Gefördert werden Projekte, in denen besonders neuere, auch interdisziplinäre künstlerische Ansätze und innovative Positionen im Bereich der Bildenden Kunst zum Ausdruck kommen. Die Bandbreite reicht von Malerei, Bildhauerei, der künstlerischen Fotografie bis hin zu raumbezogenen künstlerischen Arbeiten, Performances und Arbeiten im Bereich der Medienkunst. Es kann sich dabei sowohl um Projekte von einzelnen Künstlerinnen und Künstlern handeln als auch um Gruppenprojekte.
Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass die Antragstellerinnen/Antragsteller ihren
1. Wohnsitz in Berlin haben und die Ausstellung bzw. die Erstaufführung von künstlerischen Videos zwischen Februar und Dezember 2015 in Berlin durchgeführt wird. Der Ausstellungs- bzw. Aufführungsort in Berlin ist bereits bei der Antragstellung schriftlich nachzuweisen. Studierende sind von der Förderung ausgeschlossen.
Das elektronische Antragsformular und alle Anlagen können online an die Berliner Kulturverwaltung abgesendet werden. Eine zusätzliche Abgabe von Unterlagen in Papierform ist nicht notwendig.
Online-Formular:
berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme
Berlin Daily 09.08.2026
Führung
11 Uhr: Between The Lines. Daniel Libeskind und das Jüdische Museum Berlin. Libeskind-Bau EG, Eric F. Ross Galerie, Meeting Point im Foyer | Lindenstr. 9–14 | 10969 Berlin
Projektförderung im Bereich Bildende Kunst 2016
von chk
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