Die Zeitschrift KUR - Kunst und Recht beschäftigt sich mit den Berührungspunkten von Kunst und Recht, Fragen des Kunstrechts, Urheberrechts und kulturpolitischen Themen.
Editorial
Liebe Leser,
in der letzten Ausgabe sind wir auch auf Kulturgutverluste in der sowjetisch besetzen Zone und späteren DDR eingegangen. Vor wenigen Wochen hat der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen nun ein Inventar zu Kulturgutentziehungen nach 1945 vorgelegt, die sich speziell in den Akten des MfS niederschlagen. Das Inventar verzeichnet teilweise bereits ausgewertete Archivalien und darüber hinaus Signaturen, in denen sich weitere relevante Bezüge finden könnten. Als Findbuch ist es insofern eine willkommene Bereicherung, als die Akten des MfS ihrem ursprünglichen Zweck folgend in der Regel personen- und nicht themenbezogen abgelegt wurden. Ohne eine themenspezifische Auswertung ist es dementsprechend mühselig, über Akten beteiligter Einzelpersonen – seien es nun Informanten oder Betroffene – bestimmte Vorgehensweisen aufzuklären.
Auf einige Wertungen in den Vorbemerkungen des Inventars hätte man vielleicht verzichten sollen, weil sich dazu kaum in ein paar Sätzen Stellung nehmen lässt. Die Ausführungen sind ansonsten aber lesenswert. Die vorgelegte (Teil-)Erschließung beruht auf einem vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste geförderten Projekt im 30. Jahr der Deutschen Einheit. In Anbetracht der Tatsache, dass jedenfalls die rechtliche Aufarbeitung dieser Vorgänge aufgrund von Fristenregelungen hierzulande weitgehend abgeschlossen ist und die Betroffenen von derlei Erkenntnissen insoweit kaum noch profitieren, kommen solche Initiativen natürlich reichlich spät. In der Sache ist das Projekt sehr begrüßenswert. Es fragt sich nur, was aus derlei Forschungsansätzen in Zukunft folgt, und ob die Befassung damit eine akademische Übung bleiben soll. Wir werden auch über diese Thematik weiter berichten.
Eine hoffentlich zerstreuende Lektüre in Zeiten
der Krise wünscht herzlichst Ihr
Ulf Bischof
Berlin Daily 15.12.2025
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KUR-Journal 1/2020: Editorial von Ulf Bischof
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