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Berlin Daily 25.04.2024
Künstlerinnengespräch

19 Uhr: moderiert von Helen Adkins imRahmen der Ausstellung "approaching world" mit Arbeiten von Birgit Cauer, Nathalia Favaro, Kati Gausmann, Juliane Laitzsch und Muriel Valat-B. Galerie Nord | Kunstverein Tiergarten | Turmstr. 75 | 10551 B

Soziale Künstlerförderung

von Kotowski (27.04.2004)


Soziale Künstlerförderung

Uns erreichte folgende Pressemitteilung:

"Noch gibt es die Soziale Künstlerförderung, die seit 1950 - begründet durch Ernst Reuter - tausende Künstlerinnen und Künstler und ihre Kunst für Berlin erhalten hat. Noch stehen aus dem Sozialhaushalt jährlich 350.000 Euro für Kunstankäufe von finanzschwachen Künstlerinnen und Künstlern zur Verfügung.
Die Sozialverwaltung - immerhin von der PDS geführt! - will diese Summe einsparen.
Hintergrund: diese Ausgabe erreiche keine sozialen Zwecke und sei keine Pflichtaufgabe des Landes. Die mit der Geschäftsbesorgung für die Soziale Künstlerförderung seit 1999 beauftragte Investitionsbank Berlin werde aus den gesammelten Werkbeständen durch kommerzielle Vermietung und Verkauf so hohe Einnahmen erzielen können, dass die Künstlerförderung sich selbst finanzieren kann.
Beides ist falsch.
Außer enorm hohem Verwaltungsaufwand und handstreichartigen Juryneubesetzungen hat die Aufgabenübertragung an die IBB nichts gebracht. Eine Vermarktung der Werkbestände - dazu noch im Staatskunsthandel durch eine völlig sachfremde Landesbankabteilung - mit hohen Einnahmeerwartungen ist illusionär. Und: Mit der Abschaffung der Ankaufsmittel werden langfristig künstlerische Existenzen zerstört, viel höhere Folgekosten verursacht, als man jetzt einsparen will, das Prinzip "Arbeit statt Sozialhilfe" ins Gegenteil verkehrt. Und: das Bundessozialhilfegesetz nennt als Ziel von Sozialhilfemitteleinsatz ausdrücklich: "die Sicherung und den Aufbau der Existenzgrundlage" zur Vermeidung von laufendem Sozialhilfebezug!

Aufgabe der Sozialen Künstlerförderung
Zum sozialen Hintergrund: Bildende Künstlerinnen und Künstler sind meist höchstqualifiziert, ihre Einkommenssituation ist jedoch regelmäßig schlecht. Es liegt aber im Interesse der Stadt selbst, diese hochqualifizierten Menschen in ihrem Beruf arbeiten zu lassen und ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage, wo möglich, rechtzeitig zu stärken. Gerade die Soziale Künstlerförderung hat, bei allen Problemen der Durchführung im einzelnen, hier geradezu vorbildlich gewirkt:
- Voraussetzung für den Abschluss von Werkverträgen war und ist das Unterschreiten einer Einkommensgrenze, die für sich genommen die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Hilfe zum Lebensunterhalt, also "normaler" Sozialhilfe, bieten würde.
- Zugleich bewirkt die Einschaltung einer sachkundigen Jury eine Konzentration der verfügbaren Mittel auf die Vertragsvergabe an Künstlerinnen und Künstler, deren künstlerische Qualifikation eine wirtschaftliche Selbständigkeit durch künstlerische Arbeit erwarten lässt. Das gilt sowohl für jüngere Künstlerinnen und Künstler, deren Durchsetzung im Kunstmarkt oft Jahre braucht, als auch für ältere, die bereits namhaft sind, dennoch angesichts der Konjunkturen des Kunstmarktes und der naturgemäß schwankenden Einkommensgrundlage eines Freien Berufes, ergänzt durch oft unsichere Nebentätigkeiten, zwischenzeitlich in finanzielle Krisensituationen geraten.
- Die Auftragsvergabe an eine Künstlerin/einen Künstler hat in mehrfacher Hinsicht Auswirkungen auf die "Sicherung der Existenzgrundlage" (§30 BSHG): Sie
• sichert für einen gewissen Zeitraum den Lebensunterhalt,
• sichert die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse mit günstiger Kranken- und Rentenversicherung, die nur bei einem Mindesteinkommen (z.Zt. 325 Euro im Jahresschnitt monatlich) aus künstlerischer Tätigkeit aufrechterhalten werden kann, während der Hinausfall aus der KSK sozial katastrophal sein kann und zugleich für den Sozialhilfeträger erhebliche Folgekosten verursacht,
• sichert die Kontinuität der künstlerischen Arbeit, indem Ateliermiete, Werkzeuge, Arbeitsmaterial, Werkpräsentation und Ausstellungsvorbereitung und - Durchführung finanzierbar bleiben,
• dokumentiert die Professionalität der künstlerischen Arbeit gegenüber dem Finanzamt, so dass diese Betriebs- und Werbungskosten steuerlich absetzbar bleiben,
• ist ein wichtiges Signal der Anerkennung künstlerischer Leistungen.
Ersparnis für Berlin
Damit sind auch die unmittelbar fiskalischen Auswirkungen der Sozialen Künstlerförderung erheblich: Ihre Stabilisierung der selbständigen wirtschaftlichen Existenz von Künstlerinnen und Künstlern erspart in der Masse der Fälle laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, die meist viel teurer wird: entfällt zunächst die günstige Versicherung in der Künstlersozialkasse, so entfällt mit dem früher oder später erfolgenden Ausfall von Finanzierungsmöglichkeiten für ein Atelier und für Arbeitsmaterialien jede Grundlage der Berufsausübung: Folge ist dann dauerhafter Sozialhilfebezug.
Zugleich setzt das Prinzip der Werkverträge Leistung gegen Leistung. Dass das Land Berlin mit den von ihm erworbenen Kunstwerken nicht immer vernünftig umgegangen ist, kann doch nicht den Künstlerinnen und Künstlern angelastet werden!
Der bbk berlins hat ein Konzept:
Kostensparen durch Aufgabenteilung
Grundsätzlich sind die Vergabe von Aufträgen, die Depotverwaltung und die Veröffentlichung erworbener Kunstwerke voneinander zu trennen; eine umfassende Aufgabenübertragung an Freie Träger wird in diesem Zusammenhang mittelfristig zu erheblichen Kosteneinsparungen für das Land Berlin führen, während zugleich zumindest der noch verfügbare Sockelbetrag aus dem Sozialhaushalt des Landes Berlin (350.000 Euro/jährlich) gesichert werden kann und muss. Er kann aber ausschließlich zum Aufbau und zur Sicherung der Lebensgrundlage für Bildende Künstlerinnen und Künstler zur Verfügung stehen. Dieses Ziel ist ausdrücklich im Bundessozialhilfegesetz verankert.
Unbestreitbar gibt es allerdings im Gesamtbereich "Soziale Künstlerförderung" erhebliches Einsparpotential. Das Land Berlin finanziert zur Zeit 11 (!) volle, z.T. sehr teure Stellen mit erheblichem Sach- und Investitionskostenaufwand, also ein Vielfaches dessen, was für Künstler und Kunstwerke selbst zur Verfügung steht.
Zur drastischen Verminderung dieses Aufwandes schlagen wir vor:
a. Antragsbearbeitung, Juryorganisation, Vertragsabschluß und Werkdokumentation werden unverzüglich an einen Freien Träger übergeben. Für diese Aufgabe bietet sich unsere gemeinnützige Kulturwerk GmbH an, die vergleichbare Aufgaben in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Forschung, Wissenschaft und Kultur bereits wahrnimmt.
b. Zur Verminderung von Depotkosten sollten künftig die erworbenen Kunstwerke bei der Künstlerin/dem Künstler belassen und nur im Bedarfsfall angefordert werden.
c. Mittelfristig sollte Bestandsverwaltung und Verleih von Kunstwerken ebenfalls in Zusammenarbeit mit Freien Trägern organisiert werden. Mit der Artothek des NBK, weiteren öffentlichen Artotheken und der Berlinischen Galerie stehen hierfür Partner mit umfangreichen Netzwerken zur Verfügung, die endlich angesprochen werden müssen. Hier müsste insbesondere geprüft werden, in welchem Umfang Werke aus der Sozialen Künstlerförderung in diese Institutionen übernommen werden oder über sie verliehen werden können.
d. Zur Zeit steht der Investitions- und Personalaufwand, mit dem der Bestand der Sozialen Künstlerförderung in gewerbliche Nutzungen überführt werden soll, in einem offensichtlichen Missverhältnis zum kommerziellen Ertrag. Mit enormem Aufwand diese Aufgabe von einer prinzipiell dafür nicht qualifizierten städtischen Wirtschaftsförderungseinrichtung wahrnehmen zu lassen, ist aus unserer Sicht weder sachlich noch fiskalisch vernünftig. Wenn schon, sollten gewerbliche Leistungen klar ausgeschrieben und an private Kunstvermittler übertragen werden.
So hat die Soziale Künstlerförderung eine Perspektive, hilft den Künstlerinnen und Künstlern und erspart Berlin hohe Sozialkosten."

gez. Bernhard Kotowski (Geschäftsführer des bbk berlins e.V.)

Doris Heidelmeyer | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Kulturwerk des bbk berlins
Köthener Str. 44 | 10963 Berlin | Tel.: 030/ 230 899 11
bbk-kulturwerk.de

Kotowski

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