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Katalogförderung im Bereich Bildende Kunst im Jahr 2014

von chk (23.09.2013)
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Die Kulturverwaltung des Berliner Senats gewährt auch 2014 Berliner bildenden Künstlerinnen/Künstlern, fest gefügten Künstlergruppen oder Künstlerpaaren Zuschüsse zur Herstellung eines ersten Einzelkataloges.

Künstlerinnen und Künstler, deren letzter geförderter Katalog länger als 5 Jahre zurückliegt, sind ebenfalls berechtigt, einen Antrag auf Förderung zu stellen.

Bei der Produktion eines Kataloges ist es wünschenswert, dass dieser der Öffentlichkeit in einer geeigneten Form präsentiert wird.

Ein Katalog kann mit maximal 8.000,- Euro bezuschusst werden.

Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass die Antragstellerinnen/Antragsteller ihren 1. Wohnsitz in Berlin haben und die Realisierung des Kataloges oder der Website zwischen Februar und Dezember 2014 erfolgt. Studierende sind von der Förderung ausgeschlossen.

Zur Jury für das Förderjahr 2014 gehören: Dr. Jennifer Allen (Kunstkritikerin), Kathrin Becker (Geschäftsführerin und Leiterin des Video-Forums, Neuer Berliner Kunstverein - n.b.k.-) und Uwe Jonas (Künstler, Kurator).

Die Bewerbungsfrist endet am 16. Oktober 2013 um 18.00 Uhr

Das elektronische Antragsformular und alle Anlagen können online an die Berliner Kulturverwaltung abgesendet werden. Eine zusätzliche Abgabe von Unterlagen in Papierform ist nicht notwendig. berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen/maininfo.html#K4

chk

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Katalogförderung im Bereich Bildende Kunst im Jahr 2014
Die Kulturverwaltung des Berliner Senats gewährt auch 2014 Berliner bildenden Künstlerinnen und Künstlern Zuschüsse zur Herstellung eines ersten Einzelkataloges.

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