Die Kulturverwaltung des Berliner Senats gewährt auch im Jahr 2015 zur Förderung Berliner bildender Künstler/innen Zuschüsse zur Herstellung eines ersten Einzelkataloges. Künstler/innen, deren letzter geförderter Katalog länger als 5 Jahre zurückliegt, sind ebenfalls berechtigt, einen Antrag auf Förderung zu stellen.
Bei der Produktion eines Kataloges ist es wünschenswert, dass dieser der Öffentlichkeit in einer geeigneten Form präsentiert wird.
Ein Katalog kann mit maximal 8.000,- Euro bezuschusst werden.
Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass die Antragstellerinnen/Antragsteller ihren 1. Wohnsitz in Berlin haben und die Realisierung des Kataloges oder der Website zwischen Februar und Dezember 2015 erfolgt. Studierende sind von der Förderung ausgeschlossen.
Das elektronische Antragsformular und alle Anlagen können online an die Berliner Kulturverwaltung abgesendet werden. Eine zusätzliche Abgabe von Unterlagen in Papierform ist nicht notwendig.
berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/bildende-kunst/artikel.60221.php




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