Die Kulturverwaltung des Berliner Senats gewährt auch im Jahr 2016 zur Förderung Berliner bildender Künstler/innen Zuschüsse zur Herstellung eines ersten Einzelkataloges. Künstler/innen, deren letzter geförderter Katalog länger als 5 Jahre zurückliegt, sind ebenfalls berechtigt, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Der Zuschuss beträgt maximal 8.000 €. Bewerbungsschluss ist der 04. November 2015.

Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass die Antragstellerinnen/Antragsteller ihren 1. Wohnsitz in Berlin haben und die Realisierung des Kataloges zwischen Februar und Dezember 2016 erfolgt. Studierende sind von der Förderung ausgeschlossen.

Das elektronische Antragsformular und alle Anlagen können online an die Berliner Kulturverwaltung abgesendet werden. Eine zusätzliche Abgabe von Unterlagen in Papierform ist nicht notwendig.

Online-Formular und weitere Informationen:

http://www.berlin.de/sen/kultur