Die Kulturverwaltung des Berliner Senats gewährt auch im Jahr 2016 zur Förderung Berliner bildender Künstler/innen Zuschüsse zur Herstellung eines ersten Einzelkataloges. Künstler/innen, deren letzter geförderter Katalog länger als 5 Jahre zurückliegt, sind ebenfalls berechtigt, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Der Zuschuss beträgt maximal 8.000 €. Bewerbungsschluss ist der 04. November 2015.
Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass die Antragstellerinnen/Antragsteller ihren 1. Wohnsitz in Berlin haben und die Realisierung des Kataloges zwischen Februar und Dezember 2016 erfolgt. Studierende sind von der Förderung ausgeschlossen.
Das elektronische Antragsformular und alle Anlagen können online an die Berliner Kulturverwaltung abgesendet werden. Eine zusätzliche Abgabe von Unterlagen in Papierform ist nicht notwendig.
Online-Formular und weitere Informationen:
http://www.berlin.de/sen/kultur
Berlin Daily 03.02.2026
Performance: Ubu
19 Uhr: des polnischen Tänzers und Choreografen Krzysztof »Leon« Dziemaszkiewicz im Rahmen der Ausstellung »Phantome« von Dominik Lejman. St. Matthäus | Matthäikirchplatz, 10785 Berlin
Katalogförderung im Bereich Bildende Kunst 2016
von chk
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