Bis 1. November 2016, 18.00 Uhr können Künstler*innen bei der Kulturverwaltung des Berliner Senats Zuschüsse zur Herstellung eines ersten Einzelkataloges stellen.

In der Ausschreibung heißt es:
Die Kulturverwaltung des Berliner Senats gewährt - vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel - auch im Jahr 2017 zur Förderung Berliner bildender Künstlerinnen und Künstler Zuschüsse zur Herstellung eines ersten Einzelkataloges. Künstlerinnen und Künstler, deren letzter geförderter Katalog länger als 5 Jahre zurückliegt, sind ebenfalls berechtigt, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Das elektronische Antragsformular und alle Anlagen können online an die Berliner Kulturverwaltung abgesendet werden. Eine zusätzliche Abgabe von Unterlagen in Papierform ist nicht notwendig.

Bei der Produktion eines Kataloges ist es wünschenswert, dass dieser der Öffentlichkeit in einer geeigneten Form präsentiert wird.

Ein Katalog kann mit maximal 8.000,- Euro bezuschusst werden.

Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass die Antragstellerinnen/Antragsteller ihren
1. Wohnsitz in Berlin haben und die Realisierung des Kataloges zwischen Februar und Dezember 2017 erfolgt. Studierende sind von der Förderung ausgeschlossen.

Der Link zum Online-Formular sowie das Informationsblatt zur Ausschreibung können im Internet unter*

www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/bildende-kunst

aufgerufen werden.

Ansprechpartnerin für Fragen zur Katalogförderung ist Simone Hahn, Tel. 90228-534, E-Mail: simone.hahn@kultur.berlin.de.

Bewerbungsschluss ist der 1. November 2016, 18.00 Uhr.