Berlin Daily 16.04.2026
After the Crash. Cécile Wajsbrot und Hito Steyerl
20 Uhr: Ein literarisches Vis-à-vis der Schriftstellerin Cécile Wajsbrot und der Filmemacherin Hito Steyerl ... Akademie der Künste | Pariser Platz 4 | 10117 B
KUR-Journal: Editorial von Ulf Bischof
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Editorial des Kur-Journal
Liebe Leser,
Editorial Liebe Leser, der Referentenentwurf eines „Gesetzes zur erleichterten Rückgabe von abhandengekommenem Kulturgut“ liegt seit Sommer 2015 vor, und es scheint, als fände das Justizministerium damit vor allem beim Finanzministerium wenig Anklang. Der Entwurf ist vielversprechend und wäre ein tatsächlicher Neuanfang in der Restitutionsdebatte. Die Tatsache, dass der Inhalt des Entwurfs nun bereits an die Presse „durchgestochen“ wurde, lässt die Frustration im Justizressort erahnen. Inhaltlich war in der Presse von der Änderung der Verjährungsregeln, der Beschränkung des gutgläubigen Erwerbs in öffentlichen Versteigerungen auf tatsächlich hoheitliche durchgeführte Versteigerungen (also nicht mehr wie von der Rechtsprechung vertreten gewerbliche Versteigerungen durch öffentlich bestellte Auktionatoren) und u.a. einer Beweislastumkehr bei der Ersitzung von verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut zu lesen. An diesem Punkt sollten nicht zuletzt die Museen ihren Einfluss geltend machen und darauf hinwirken, dass diese Beweislastumkehr bei der Ersitzung generell für abhandengekommene Kunstwerke zur Anwendung kommt. Andernfalls gehen die Museen für ihre zahlreichen (nicht verfolgungsbedingten) Verluste vor und nach Kriegsende sowie alle späteren Opfer wohl leer aus. Natürlich ist die vorgesehene Entschädigung durch den Bund für aufgrund der geplanten Neuregelung zur Herausgabe verpflichtete Besitzer für das Finanzministerium nicht kalkulierbar. Angesichts der überschaubaren Zahl solcher Fälle sollte sich der Bund diese Ausgleichzahlungen aber leisten können. Es ist bedauerlich still um diesen Referentenentwurf geworden, und es bleibt zu hoffen, dass dieser mit der „Lösung“ des Falles Gurlitt und dem abnehmenden medialen Fokus auf die unzureichende Gesetzeslage hierzulande nicht in der Schublade verschwindet. Ad hoc einberufene Task Forces lassen zwar etwas Druck aus dem Medienkessel entweichen, werden die Probleme aber auch zukünftig nicht lösen.
Eine informative Lektüre wünscht herzlichst Ihr Ulf Bischof
kur-journal.de
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