Editorial des Kur-Journal

Liebe Leser,

„die Diskussion rund um den Kulturgutschutz in Deutschland schafft aktuell viel Unsicherheit bei deutschen Kunstsammlern, Galeristen und ihren Beratern. Wir möchten Sie bei der Suche nach einer pragmatischen Lösung unterstützen und senden Ihnen anbei einige Informationen über unser Kunstlager in Luxemburg.“ So oder ähnlich heißt es in Schreiben, die derzeit in der Branche verschickt werden. Weinkeller, Showroom für Oldtimer, Zugang zur Landebahn – alles vorhanden; komplizierte Zoll- und Ausfuhrverfahren würden im Gegensatz zur Schweiz vermieden werden können usw. Das neue Kulturgutschutzgesetz ist am 06.08.2016 in Kraft getreten. Es ist kaum möglich, den illegalen Handel mit Kulturgut, den die Befürworter des Gesetzes zu Recht beklagen, wertmäßig zu schätzen. Die oft kolportierten Zahlen von jährlich mehreren Milliarden Euro lassen sich nicht prüfen und erscheinen angesichts der geringeren Schwarzmarktpreise eher hoch. Aber wie gesagt, wer weiß das schon genau. Ebenso wenig nachprüfbar ist der Einwand der Kritiker des Gesetzes, aus Angst vor zukünftigen Restriktionen bei der Ausfuhr würden bereits Milliardenwerte Deutschland verlassen haben. Sicher hat man von dem einen oder anderen Sammler gehört, der seine Vorkehrungen getroffen hat, aber Milliarden? Und was davon war tatsächlich identitätsstiftendes Kulturgut oder wurde nur in übertriebener Vorsicht außer Landes geschafft? Die Meinungen gehen auseinander. Es bleibt uns nur, die verschiedenen Seiten zu Wort kommen zu lassen. In dieser Ausgabe äußert der Kunsthandel seinen Unmut über einzelne Aspekte der Gesetzesnovelle. Hinweisen mochte ich außerdem auf die alljährliche KUR-Bibliografie, die wir Peter Johannes Weber verdanken. Eine informative Lektüre wünscht herzlichst Ihr Ulf Bischof

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