Der Hannah-Höch-Preis sowie eine vom Senat im Jahr 2000 innerhalb des Künstlerinnenprogramms eingeführte Fördermaßnahme für herausragende Künstlerinnen werden zusammengelegt und 2011 erstmals als Hannah-Höch-Förderpreis zusammen vergeben.

Der Hauptpreis richtet sich auf das Lebenswerk einer Künstlerin oder eines Künstlers und unterliegt einem Benennungsverfahren, das heißt hier werden Künstler/innen für den Preis vorgeschlagen.
Während der Förderpreis ausgeschrieben ist und sich an eine Künstlerin in der Mitte ihres beruflichen Schaffens richtet, deren Schwerpunkt im Bereich der Videokunst liegt. Er ist mit 20.000 EUR sowie einem Übersichtskatalogs und einer Projektpräsentation im November 2011 in den Räumen des n.b.k. verbunden.
Bewerbungsschluss hierfür ist der 18. Januar 2011.

Eine Online-Bewerbung ist möglich. Bewerbungsunterlagen:
berlin.de/sen/kultur