Editorial des Kur-Journal

Liebe Leser,

die letzte Ausgabe der KUR hat sich unter anderem mit dem Distanzierungsrecht des Künstlers von seinen Werken befasst. In dieser Ausgabe betont Florian Schmidt-Gabain, dass Urheber in diesem Zusammenhang kein umfassendes Recht auf Anonymität genössen. Es würde ansonsten die groteske Situation entstehen, so der Autor, dass beispielsweise ein einmal versteigertes Kunstwerk bei einer erneuten Auktion nicht mehr unter dem bekannten und letztlich preisbildenden Namen des Künstlers verkauft werden könne, wenn sich der Künstler zwischenzeitlich von seinem Werk lossage. Julia Weiler-Esser zeichnet die Ausgangslage für die Entstehung des neuen Kulturgutschutzgesetzes nach, geht auf einzelne Neuregelungen ein und verweist für die interessenausgleichende Wirksamkeit der Novelle auf den Praxistest und die Evaluierung in fünf Jahren. Ganz anders unser Autor Joachim Walser, der die Novelle als unausgegoren, das europäische Recht verletzend, in sich widersprüchlich und nicht hinreichend definiert betrachtet – so gehen die Meinungen auseinander. Und wem das neue deutsche Kulturgutschutzgesetz zu weit geht, der sei am Rande auf den drastischen Terrorism Art and Antiquity Prevention Act of 2016 verwiesen, der als Gesetzesinitiative zur Verhinderung des Handels mit kritischen Kulturgütern derzeit in den USA diskutiert wird und dort seinerseits gewaltigen Protest bei betroffenen Gruppen auslöst. Was unter der neuen US-Administration daraus wird, bleibt abzuwarten.

Eine informative Lektüre wünscht herzlichst

Ihr Ulf Bischof

kur-journal.de