Die Kulturverwaltung des Berliner Senats gewährt auch im Jahr 2009 zur Förderung von Berliner Künstlerinnen und Künstlern Zuschüsse für Projektvorhaben im Bereich der Bildenden Kunst. Zusätzlich werden auch Zuschüsse zur Herstellung eines ersten Einzelkataloges, einer ersten Website oder einer CD-ROM für 2009 vergeben.

Projektförderung:

Gefördert werden Projekte, in denen besonders neuere, auch interdisziplinäre künstlerische Ansätze und innovative Positionen im Bereich der Bildenden Kunst zum Ausdruck kommen. Die Bandbreite reicht von Malerei, Bildhauerei, der künstlerischen Fotografie bis hin zu raumbezogenen künstlerischen Arbeiten, Performances und Arbeiten im Bereich der Medienkunst. Es kann sich dabei sowohl um Projekte von einzelnen Künstlerinnen und Künstlern handeln als auch um Gruppenprojekte.

Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass die Antragsteller/innen ihren 1. Wohnsitz in Berlin haben und die Ausstellung bzw. die Erstaufführung von künstlerischen Videos zwischen Februar und Dezember 2009 in Berlin durchgeführt wird. Studierende sind von der Förderung ausgeschlossen.

Katalog-/Website- und CD-ROM-Förderung im Bereich der Bildenden Kunst:

Künstlerinnen und Künstler, deren letzte geförderte Veröffentlichung (Katalog/Website/CD-ROM) länger als 5 Jahre zurückliegt, sind ebenfalls berechtigt, einen Antrag auf Förderung zu stellen.

Das Katalog-/Website-/CD-ROM-Projekt wird mit bis zu 70 Prozent der gesamten Druck-/Herstellungskosten bezuschusst, jedoch maximal bis zu 8.000,- Euro für einen Katalog und maximal 3.200,- Euro für eine Website oder für eine CD-ROM.

Bewerbungsschluss ist der 11. November 2008 (Poststempel)

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nur bei Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.

weitere Infos unter: kultur.berlin.de