Bis 17. April 2013 um 18.00 Uhr können sich in Berlin lebende und arbeitende bildende Künstler/innen aus dem Bereich zeitgenössische Kunst um eins der 15 ausgeschriebenen Arbeitsstipendium bewerben.

Die Stipendien sind mit jeweils 12.000 € dotiert und umfassen außerdem die Teilnahme an einer Gruppenausstellung, einem Katalogbeitrag und einem Rahmenprogramm.

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats fördert professionell arbeitende bildende Künstlerinnen und Künstler, die ihre künstlerische Ausbildung bereits abgeschlossen haben oder aber eine langjährige Tätigkeit als bildende/r Künstler/in nachweisen können. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Bewerber/innen müssen ihren 1. Wohnsitz in Berlin haben. Studierende sind von der Vergabe der Arbeitsstipendien ausgeschlossen. Künstler/innen, die sich in einer Weiterbildung befinden, sind antragsberechtigt.
Künstlerinnen und Künstler, die sich zuletzt im Jahr 2010 beworben haben, können sich erneut bewerben.

In Berlin lebende Ausländer/innen können zur Vergabe nur zugelassen werden, wenn in ihrem Ausweis kein spezieller Vermerk der Ausländerbehörde eingetragen ist, der ihnen eine selbständige Tätigkeit verbietet.

weitere Informationen und Formulare: berlin.de