Ausschreibung: Am 8. Februar 2017 um 18.00 Uhr endet die Bewerbungsfrist für das Arbeitsstipendium Bildende Kunst 2017, das der Berliner Senat auch in diesem Jahr wieder vergibt.

Insgesamt werden 11 Arbeitsstipendien im Bereich der zeitgenössischen Bildenden Kunst für in Berlin lebende und arbeitende bildende Künstlerinnen und Künstler ausgeschrieben. Die Stipendien sind mit jeweils 18.000 € dotiert. Das Stipendium umfasst außerdem die Teilnahme an einer Gruppenausstellung, einem Katalogbeitrag und einem Rahmenprogramm.

Es werden professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Bildhauerei, Installation, Klangkunst, Künstlerische Fotografie, Malerei Medienkunst etc. gefördert, die ihre künstlerische Ausbildung bereits abgeschlossen haben oder aber eine langjährige Tätigkeit als bildende/r Künstler/in nachweisen können. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Bewerber/innen müssen ihren ersten Wohnsitz in Berlin haben. Studierende sind von der Vergabe der Arbeitsstipendien ausgeschlossen. Künstler/innen, die sich in einer Weiterbildung befinden, sind antragsberechtigt.

Künstlerinnen und Künstler, die sich zuletzt im Jahr 2015 oder früher beworben haben, können sich erneut bewerben.

In Berlin lebende Nicht-EU ler können zur Vergabe nur zugelassen werden, wenn in ihrem Ausweis kein spezieller Vermerk der Ausländerbehörde eingetragen ist, der ihnen eine selbständige Tätigkeit verbietet.

Der diesjährigen Jury gehören an: Marenka Krasomil, Isabelle Meiffert, Ulrike Mohr, Raimar Stange und Tobias Timm.

Informationsblatt:
https://fms.verwalt-berlin.de/egokuef/egokuefservice

Weitere Informationen:
http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme