Ausschreibung: Am 30. Januar 2018 um 18.00 Uhr endet die Bewerbungsfrist für die Arbeitsstipendien Bildende Kunst, das der Berliner Senat auch in diesem Jahr wieder vergibt.

Insgesamt werden 11 Arbeitsstipendien im Bereich der zeitgenössischen Bildenden Kunst für in Berlin lebende und arbeitende bildende Künstlerinnen und Künstler ausgeschrieben. Die Stipendien sind mit jeweils 18.000 € dotiert. Mit dem Stipendium wird außerdem eine Teilnahme an einer Gruppenausstellung, einem Katalogbeitrag und einem Rahmenprogramm ermöglicht.

Es werden professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Bildhauerei, Comic, Film, Installation, Klangkunst, Künstlerische Fotografie, Malerei, Medienkunst, Performance, Video, Urban Art, Zeichnung etc. gefördert, die ihre künstlerische Ausbildung bereits abgeschlossen haben oder aber eine langjährige Tätigkeit als bildende/r Künstler/in nachweisen können. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Bewerber/innen müssen ihren ersten Wohnsitz in Berlin haben. Studierende sind von der Vergabe der Arbeitsstipendien ausgeschlossen. Künstlerinnen und Künstler, die sich zuletzt im Jahr 2016 oder früher beworben haben, können sich erneut bewerben.

In Berlin lebende Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger können sich nur dann bewerben, wenn in ihrem Pass/Ausweis kein spezieller Vermerk der Ausländerbehörde eingetragen ist, der ihnen eine selbständige Tätigkeit verbietet.

Das elektronische Antragsformular und alle Anlagen können online an die Senatsverwaltung für Kultur und Europa abgesendet werden. Zusätzliche Unterlagen in Papierform werden nicht entgegen genommen.

Weitere Informationen: berlin.de/foerderung/