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Aktuell werden von der Senatsverwaltung 11 Arbeitsstipendien im Bereich der zeitgenössischen Bildenden Kunst für in Berlin lebende und arbeitende, selbständige bildende Künstlerinnen und Künstler ausgeschrieben.

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt auch im Jahr 2021 Arbeitsstipendien für Bildende Kunst (Bildhauerei, Film, Installation, Klangkunst, Künstlerische Fotografie, Malerei, Medienkunst, Performance, Video, Urban Art, Zeichnung etc.).

Die mit jeweils 18.000 Euro dotierten Arbeitsstipendien im Bereich der zeitgenössischen Bildenden Kunst sind für in Berlin lebende und arbeitende, selbständige bildende Künstlerinnen und Künstler ausgeschrieben. Mit dem Stipendium wird außerdem eine Teilnahme an einer Gruppenausstellung, einem Katalogbeitrag und einem Rahmenprogramm ermöglicht.
Es werden professionell arbeitende bildende Künstlerinnen und Künstler gefördert, die ihre künstlerische Ausbildung bereits abgeschlossen haben oder aber eine langjährige Tätigkeit als bildende/r Künstler/in nachweisen können. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Bewerber/innen müssen ihren ersten Wohnsitz in Berlin haben. Künstlerinnen und Künstler, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer Hochschule immatrikuliert sind (auch mit dem Ziel der Promotion) oder welche an einer Hochschule als Professor*in tätig sind, können sich nicht bewerben. Künstlerinnen und Künstler, die sich zuletzt im Jahr 2019 oder früher beworben haben, können sich erneut bewerben.

Detaillierte Informationen zu Antrags- und Förderbedingungen siehe Informationsblatt zur Ausschreibung.

Das elektronische Antragsformular und alle Anlagen können online an die Senatsverwaltung für Kultur und Europa abgesendet werden. Zusätzliche Unterlagen in Papierform werden nicht entgegen genommen.

fms.verwalt-berlin.de

Die Bewerbungsfrist endet am 7. Januar 2021 um 18.00 Uhr.
Ansprechpartner für Rückfragen: Julia Wagner (Tel.: 90228-783, Julia.Wagner@kultur.berlin.de).