Nur noch bis 1. Oktober 2015 können Anträge zur Einzelprojektförderung aus dem „Hauptstadtkulturfonds“ für das Jahr 2016 gestellt werden.

In der Antragsbeschreibung heißt es:
Aus dem Hauptstadtkulturfonds werden Einzelmaßnahmen und Veranstaltungen gefördert, die für die Bundeshauptstadt Berlin bedeutsam sind, nationale und internationale Ausstrahlung haben und besonders innovativ sind. Der Fonds soll durch die Förderung aktueller kultureller und künstlerischer Projekte dazu beitragen, von Berlin aus den überregionalen und internationalen kulturellen Dialog aufzunehmen und zu festigen.

Die Vergabe der Einzelprojektförderung erfolgt auf der Grundlage der Empfehlungen der „Jury für den Hauptstadtkulturfonds“ durch den „Gemeinsamen Ausschuss für den Hauptstadtkulturfonds“ unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Entscheidung zum Haushalt 2016 durch den Deutschen Bundestag und das Abgeordnetenhaus von Berlin.

Antragsteller/innen aus den Bereichen Theater und Tanz sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits mindestens einmal eine öffentliche Förderung erhalten haben.

Der Hauptstadtkulturfonds ermöglicht eine Online-Bewerbung.

Weitere Infos:

http://www.hauptstadtkulturfonds.berlin.de