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Bis zum 1. Oktober 2018 können Anträge für eine Einzelprojektförderung aktueller kultureller und künstlerischer Projekte aus dem Hauptstadtkulturfonds für das Jahr 2019 gestellt werden:

"Aus dem Hauptstadtkulturfonds werden aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Einzelmaßnahmen und Veranstaltungen gefördert, die für die Bundeshauptstadt Berlin bedeutsam sind, nationale und internationale Ausstrahlung haben und besonders innovativ sind. Der Fonds soll durch die Förderung aktueller kultureller und künstlerischer Projekte dazu beitragen, von Berlin aus den überregionalen und internationalen kulturellen Dialog aufzunehmen und zu festigen.

Die Vergabe der Einzelprojektförderung erfolgt auf der Grundlage der Empfehlungen der Jury durch den Gemeinsamen Ausschuss für den Hauptstadtkulturfonds unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Entscheidung zum Haushalt durch den Deutschen Bundestag und das Abgeordnetenhaus von Berlin.

Der Jury für den Hauptstadtkulturfonds gehören Barbara Burckhardt, Thomas Böhm, Anna-Catharina Gebbers, Dr. Kirsten Maar, Philipp Albers, Michael Rosen und der Kurator an.

Die Entscheidung des Gemeinsamen Ausschusses wird voraussichtlich Mitte Dezember 2018 bekannt gegeben.

Antragsteller*innen aus den Bereichen Theater und Tanz sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits mindestens einmal eine öffentliche Förderung erhalten haben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Premiere der geförderten Projekte in Berlin stattfinden muss. ..."

Online-Bewerbung (am Abgabetag bis spätestens 18 Uhr): www.hauptstadtkulturfonds.berlin.de