Und noch eine Meldung aus der Berliner Kulturverwaltung: Noch bis zum 12. Januar 2011 ist es für bildende Künstler/innen möglich, Zuschüsse zur Herstellung eines ersten Einzelkataloges oder einer ersten Website zu beantragen.
Falls die letzte geförderte Veröffentlichung (Katalog/Website) länger als 5 Jahre zurückliegt, sind Künstler/innen berechtigt, erneut einen Antrag auf Förderung zu stellen. Studierende sind von der Förderung ausgeschlossen

Das Katalog-/Website-Projekt wird mit bis zu 70 Prozent der gesamten Herstellungskosten bezuschusst (maximal bis zu 8.000 € für einen Katalog und maximal 3.200 € für eine Website).

Bedingung für die Förderung ist:
- 1. Wohnsitz in Berlin
- Realisierung des Kataloges oder der Website zwischen April und Dezember 2011

Bewerbungsschluss ist der 12. Januar 2011.

Anträge und weitere Infos, unter:
berlin.de