Die Förderung der Senatsverwaltung für Kultur und Europa richtet sich sowohl an Einzel- als auch an Gruppenprojekte von Berliner bildenden Künstlerinnen und Künstlern, Künstler/innengruppen, Kuratorinnen und Kuratoren, Berliner Projekträumen und –initiativen, Einrichtungen der Bezirke (Kommunale Galerien) und Vereine mit künstlerischem Programm.
Gefördert werden in Berlin zwischen Februar und Dezember 2023 stattfindende:
• Ausstellungsvorhaben inklusive Katalog sowie ausstellungsbegleitenden
Veranstaltungen (z.B. Performances, Symposien, Podiumsdiskussionen,
Katalogvorstellungen, Videoprogramme, Ausstellungsführungen etc.)
• Produktion und Erstaufführung von künstlerischen Videos
• Einzelkataloge von Berliner Künstlerinnen und Künstlern (Erstveröffentlichung oder
letzte geförderte Veröffentlichung vor mehr als 5 Jahren)
Voraussetzung für die Bewerbung bei Gruppenprojekten ist, dass die Mehrzahl der Projektbeteiligten in Berlin lebt und arbeitet (Erstwohnsitz) bzw. der Berlinbezug durch den Sitz des Antragstellers gegeben ist. Ausstellungshonorare und Honoraruntergrenzen sind im Finanzierungsplan zu berücksichtigen. Studierende sind von der Förderung ausgeschlossen.
Bewerbungsschluss ist der 19. Oktober 2022 um 18.00 Uhr.
Online-Formular + Informationsblatt
Ansprechpartnerin ist: Simone Hahn, Telefon: 90228-534,
E-Mail: simone.hahn@kultur.berlin.de







