Der Kurator für den Hauptstadtkulturfonds, Hans Helmut Prinzler, weist darauf hin, dass für eine Einzelprojektförderung aus dem „Hauptstadtkulturfonds“ für das Jahr 2012 Anträge bis zum 15. April 2011 gestellt werden können.

Aus dem Hauptstadtkulturfonds werden Einzelmaßnahmen und Veranstaltungen gefördert, die für die Bundeshauptstadt Berlin bedeutsam sind, nationale und internationale Ausstrahlung haben und besonders innovativ sind. Der Fonds soll durch die Förderung aktueller kultureller und künstlerischer Projekte dazu beitragen, von Berlin aus den überregionalen und internationalen kulturellen Dialog aufzunehmen und zu festigen.

Die Vergabe der Einzelprojektförderung erfolgt auf der Grundlage der Empfehlungen der „Jury für den Hauptstadtkulturfonds“ durch den „Gemeinsamen Ausschuss für den Hauptstadtkulturfonds“ unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Entscheidung zum Haushalt 2011 durch den Deutschen Bundestag und das Abgeordnetenhaus von Berlin.

AntragstellerInnen aus den Bereichen Theater und Tanz sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits mindestens einmal eine öffentliche Förderung erhalten haben.

Informationen sowie Antragsformulare sind erhältlich bei der

Geschäftsstelle des Hauptstadtkulturfonds
c/o Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten, Brunnenstr. 188 – 190, 10119 Berlin. / Telefon: 90228 – 744

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