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19 Uhr: Sophie Esslinger im Gespräch mit Durs Grünbein im Rahmen der Ausstellung "Tox Indigo" Contemporary Fine Arts Galerie | Grolmanstraße 32/33 | 10623 Berlin

Kunstfreiheit und staatliche Interventionsmöglichkeiten

von ct (27.01.2023)
vorher Abb. Kunstfreiheit und staatliche Interventionsmöglichkeiten

documenta 15, Foto: kuag

Aufgrund der antisemitischen Vorfälle auf der documenta15 hatte die Kulturstaatsministerin Claudia Roth ein Rechtsgutachten zum Thema "Grundrechtliche Grenzen und grundrechtliche Schutzgebote staatlicher Kulturförderung" beim dem Verfassungsrechtler Christoph Möllers beauftragt. Dieses liegt nun vor.
Für Claudia Roth zeigt das Gutachten unmissverständlich die Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Kulturpolitik im Spannungsfeld zwischen Kunstfreiheit und anderen Rechtsgütern auf. Die Kulturministerin hebt hervor, dass es - laut Gutachten - grundrechtlich kategorisch ausgeschlossen sei, künstlerische Programme einer staatlichen Vorab-Kontrolle zu unterwerfen.
Mögen die Klärungen der rechtlichen Situation Politiker:innen in Zukunft den notwendigen Sachverstand als Entscheidungsgrundlage bieten.

Zentrale Aussagen in Zitaten zusammengefasst:
Gutachten: Grundrechtliche Grenzen und grundrechtliche Schutzgebote staatlicher Kulturförderung

“Unterfallen Handlungen der Kunstfreiheit, so sind sie im Grundsatz vor staatlichem Zugriff geschützt.”

"Ohne gesetzliche Grundlage kein zulässiger Eingriff."

"Der Staat kann grundsätzlich keine Vorgaben zu Programmen oder zur Auswahl von Künstlerinnen in eingerichteten Institutionen wie Theatern oder Museen machen."

"Das Verbot der Einflussnahme in künstlerische Angelegenheiten betrifft nicht nur den Staat, sondern auch nichtstaatliche Institutionen, die sich nicht auf die Kunstfreiheit berufen können."

"Das bedeutet, dass BDS-Angehörige ... keinen Anspruch auf Zugang zu einer öffentlichen Kultureinrichtung zum ... Gebrauch haben, dass aber der Hinweis auf diese Zugehörigkeit...auch keine...Rechtfertigung darstellt, um diese bei einer kunstbezogenen ... Entscheidung auszuschließen."

"Die Freiheit der Kunst kann auch in Fällen ... antisemitischer Tendenzen vor staatlichen Zugriffen schützen, sie schützt aber nicht vor jeder Art informeller staatlicher Einflussnahme, soweit für eine solche eine eigene Rechtfertigung besteht."

"Soweit Exponate klare rassistische oder antisemitische Haltungen verbreiten und eine kuratorische Distanzierung nicht vorgenommen wird, kann die staatliche Verwaltung ihrerseits ihre Position auch durch Kontextualisierungen im Kontext der Ausstellung vornehmen."

Zum kompletten Gutachten


ct

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